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#1
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Reisebetrieb
Guten Abend Sportfreunde,
habe mal eine Frage zur Flugverkürzung bzw. Absage ! Wer in der RV darf Flüge verkürzen, wenn wetterbedingt kein Auflass möglich ist? Wer kann Flüge ganz absagen bzw. die Tauben nach Hause beordern? Mich interessiert hierbei, wann der Vorstand von den Flugleitern informiert werden muss, und wer letztendlich das letzte Wort hat!! Hoffe auf einige Antworten, Dietmar:37: |
#2
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Hallo Sportsfreund.Sobald die Tauben im Kabi verbracht worden sind bestimmen
der oder die Auflaßleiter,zum Beispiel RV.,Fluggemeinschaft oder Reg.-Verband, ganz allein den weiteren Verlauf!! MfG. H.L. |
#3
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Hallo
Das letzte Wort hat immer der Flugleiter ! ! ! ! Wen er informieren muss, hat nichts mit seiner Verantwortung über den Flug zu tun. Solches wird unabhängig von der Verantwortung im Vorfeld geklärt. Wer soll denn wohl sonst entscheiden ob ein Flug stattfinden kann.
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Gruß Hermann Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ! „Eine gute Rede hat einen guten Anfang und ein gutes Ende – und beide sollten möglichst dicht beieinander liegen.“ (Mark Twain) |
#4
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Hallo nochmal,
genauso wie die bisherigen Antworten lauten habe ich es auch aus der Brieftaube Nr. 9 gelesen. Eigentlich ist damit auch alles geregelt, vielen Dank für die bisherigen Antworten!! Mit allzeit Gut Flug, Dietmar |
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