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  #1  
Alt 01.01.2007, 18:35
Benutzerbild von Nitram
Nitram Nitram ist offline
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Registriert seit: 16.12.2006
Ort: Raesfeld
Beiträge: 45
Standard Richterspruch im Nachbarstreit über Taubenhaltung

Hallo zusammen
Kann mir vielleicht einer helfen? Ich suche das Urteil (Beitrag hier schon
einmal veröffentlich) über den Richterspruch im Nachbarstreit Taubenhaltung.
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  #2  
Alt 01.01.2007, 20:50
GeJa
Gast
 
Beiträge: n/a
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Hallo Martin,

Frohes Neues Jahr,Dir und Deiner Familie!!

Auch den Weg in den IT gefunden?

Versuch mal mit den Nachbarn über gewisse Zeiten zu sprechen, in denen Du die Tauben aufläßt, oder sie festhälst.

Denk an Dortmund!!

Gruß GeJa
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  #3  
Alt 01.01.2007, 22:51
Benutzerbild von Michael2
Michael2 Michael2 ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 09.08.2004
Ort: Stadtlohn
Beiträge: 313
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Nabend
Ich habe da was gefunden zum Thema taubenhaltung und Rechtssprechung

http://www.internet-taubenschlag.de/...hlight=richter

ich hoffe ich konnte weiterhelfen

Gruss
__________________
es lohnt sich http://www.rv-stadtlohn.de/
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  #4  
Alt 02.01.2007, 10:49
Benutzerbild von Schlagbetreuer
Schlagbetreuer Schlagbetreuer ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.01.2006
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 661
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Vermutlich ist das gemeint:
http://www.internet-taubenschlag.de/...r.htm?&id=2008

Hier das Urteil Oberlandesgericht Frankfurt:
http://www.urteile.net/Y2/87312.html
__________________
MfG
Erich Obster
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  #5  
Alt 02.01.2007, 11:24
Benutzerbild von Tauben Jon
Tauben Jon Tauben Jon ist offline
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Ort: Ehringshausen-Dreisbach
Beiträge: 322
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Nitram,
was hast du für ein problem mit den Nachbarn???
Ich habe selbst einige schwierigkeiten mit den lieben Nachbarn!
Gruß
Jonas
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  #6  
Alt 02.01.2007, 20:54
Benutzerbild von Nitram
Nitram Nitram ist offline
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Registriert seit: 16.12.2006
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Beiträge: 45
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Zitat:
Zitat von Tauben Jon Beitrag anzeigen
Nitram,
was hast du für ein problem mit den Nachbarn???
Ich habe selbst einige schwierigkeiten mit den lieben Nachbarn!
Gruß
Jonas
Hallo Sportsfreunde
Danke für eure Antworten.Ich habe mir die passenden Artikel herausgesucht.Um mein Problem eimal kurz zu umschreiben.
Mein Nachbar ist nicht generel gegen Tauben.sonder die Anzahl der Tauben und die damit verbundenen "Belästigungen"stören ihn.
Mein Bestand umfaßt zur Zeit 23 jährige Witwer und 5 Zuchtpaare dazu im Frühjahr noch ck.30 Jungtauben.Im letzten Jahr habe ich mit Brieftauben angefangen,davor hatte ich Ziertauben,ist es für ein Nichttaubenzüchter schon eine beachtliche Menge.
In meinem Gartenschlag ist nur für 16 Witwer eingeplant, eine Erweiterung wird vom Nachbarn nicht befürwortet. Für die Zuchttauben die vorher auch im Gartenschlag waren habe ich jetzt ein Teil im Spitzdach über die Garage hergerichtet,ohne Ausflug und nur über Glaspfannen belichtet.
Dadurch habe ich die möglichkeit 23 Witwer zu halten.Die Tauben bekommen von ca.mitte Oktober bis mitte März kein Freiflug.
Für den Nachbarn sind die Zuchttauben natürlich jetzt näher zum Haus
und für ihn auch eine größere Lärmbelastigung obwohl es nur 5 Paare sind.
Na ja mal abwarten!Auf jeden Fall ist die gemessene Geräuschemissionen
lt.Gutachter unter 50dA(B).

Gruß Nitram
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  #7  
Alt 02.01.2007, 23:01
Volker2 Volker2 ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 812
Standard

Hallo,

beim Verband gibt es eine Sammlung von Urteilen zu dieser Thematik.
Ruf doch mal Reiner auf der Straße an, der hilft Dir.

Gruß
Volker
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  #8  
Alt 03.01.2007, 11:54
Benutzerbild von Tauben Jon
Tauben Jon Tauben Jon ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: Ehringshausen-Dreisbach
Beiträge: 322
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Hallo Nitram,
also 5 Zuchtpaare der Nachbar sollnicht so einen aufstand machen!
Mein Aufstandmachender Nachbar wohnt min 30m von meinem schlag entfernt
und macht einen sehr großen aufstnd wenn ich die Taubenrauslasse dann schießt er mit einer schreckschusspistole usw.
Also dein Nachbar sollte besser ruhig bleiben!
Gruß
Jonas
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