#1
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Richterspruch im Nachbarstreit über Taubenhaltung
Hallo zusammen
Kann mir vielleicht einer helfen? Ich suche das Urteil (Beitrag hier schon einmal veröffentlich) über den Richterspruch im Nachbarstreit Taubenhaltung. |
#2
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Hallo Martin,
Frohes Neues Jahr,Dir und Deiner Familie!! Auch den Weg in den IT gefunden? Versuch mal mit den Nachbarn über gewisse Zeiten zu sprechen, in denen Du die Tauben aufläßt, oder sie festhälst. Denk an Dortmund!! Gruß GeJa |
#3
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Nabend
Ich habe da was gefunden zum Thema taubenhaltung und Rechtssprechung http://www.internet-taubenschlag.de/...hlight=richter ich hoffe ich konnte weiterhelfen Gruss
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es lohnt sich http://www.rv-stadtlohn.de/ |
#4
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Vermutlich ist das gemeint:
http://www.internet-taubenschlag.de/...r.htm?&id=2008 Hier das Urteil Oberlandesgericht Frankfurt: http://www.urteile.net/Y2/87312.html
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MfG Erich Obster |
#5
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Nitram,
was hast du für ein problem mit den Nachbarn??? Ich habe selbst einige schwierigkeiten mit den lieben Nachbarn! Gruß Jonas |
#6
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Zitat:
Danke für eure Antworten.Ich habe mir die passenden Artikel herausgesucht.Um mein Problem eimal kurz zu umschreiben. Mein Nachbar ist nicht generel gegen Tauben.sonder die Anzahl der Tauben und die damit verbundenen "Belästigungen"stören ihn. Mein Bestand umfaßt zur Zeit 23 jährige Witwer und 5 Zuchtpaare dazu im Frühjahr noch ck.30 Jungtauben.Im letzten Jahr habe ich mit Brieftauben angefangen,davor hatte ich Ziertauben,ist es für ein Nichttaubenzüchter schon eine beachtliche Menge. In meinem Gartenschlag ist nur für 16 Witwer eingeplant, eine Erweiterung wird vom Nachbarn nicht befürwortet. Für die Zuchttauben die vorher auch im Gartenschlag waren habe ich jetzt ein Teil im Spitzdach über die Garage hergerichtet,ohne Ausflug und nur über Glaspfannen belichtet. Dadurch habe ich die möglichkeit 23 Witwer zu halten.Die Tauben bekommen von ca.mitte Oktober bis mitte März kein Freiflug. Für den Nachbarn sind die Zuchttauben natürlich jetzt näher zum Haus und für ihn auch eine größere Lärmbelastigung obwohl es nur 5 Paare sind. Na ja mal abwarten!Auf jeden Fall ist die gemessene Geräuschemissionen lt.Gutachter unter 50dA(B). Gruß Nitram |
#7
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Hallo,
beim Verband gibt es eine Sammlung von Urteilen zu dieser Thematik. Ruf doch mal Reiner auf der Straße an, der hilft Dir. Gruß Volker |
#8
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Hallo Nitram,
also 5 Zuchtpaare der Nachbar sollnicht so einen aufstand machen! Mein Aufstandmachender Nachbar wohnt min 30m von meinem schlag entfernt und macht einen sehr großen aufstnd wenn ich die Taubenrauslasse dann schießt er mit einer schreckschusspistole usw. Also dein Nachbar sollte besser ruhig bleiben! Gruß Jonas |
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