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Diebstahl von Privateigentum
Hallo Sportfreunde,
ich finde, wir unterhalten uns viel zu wenig über die allgegenwärtige Greifvogelproblematik. Ein kürzlich geführtes Gespräch mit dem Regionalverbandsmeister des Reg.V.503 Halle, Sportfreund Günter Hartmann, hat die Sache auf den Punkt gebracht. Er hatte in meinen Augen die richtigen Worte gefunden. Was er mir sagte? „....Das Schlagen meiner Tauben betrachte ich als Diebstahl. Die Greifvögel stehlen ,von Gesetzten gedeckt, mein Eigentum...“ Auch ich finde, dass dies ein unhaltbarer Zustand ist. Sportfreund Hartmann hat recht. Seht es doch einmal so. Wenn Tauben ohne elektronischen Ring heimkehren, sprechen wir vom Ringklau. Wird eine Taube vom Habicht, Sperber oder Wanderfalken geschlagen, schimpfen wir darüber, ändern an der Situation aber nichts. Wir müßten viel öfters bei den zuständigen Landratsämtern unsere Forderungen auf Schadensersatz stellen. Das wird zwar anfänglich nicht viel bringen, aber wenn wir uns nicht hierzu melden, ist das Problem für die Beamten auch nicht existent. Bei meinen Recherchen ist mir aufgefallen, dass es mit dem natürlichen Gleichgewicht nichts mehr zu tun hat. Ein Habichtpaar benötigt im Jahr ca. 250 kg Fleisch. Rechnet man das auf kleinere Singvögel um, sind das ca. 1000 Amseln oder 2000 Meisen. Wieviel Schädlinge sammeln diese Vögel ? Wenn es weniger von diesen Artgenossen gibt, wieviel Schädlingsbekämpfungsmittel muß eingesetzt werden um das natürliche Gleichgewicht wieder herzustellen? Es muß was unternommen werden. Wie schon gesagt. Das Schlagen von Brieftauben durch Greifvögel ist Diebstahl von Privateigentum. Und unser Staat hat diesen Diebstahl legalisiert. Denkt doch mal drüber nach. Auf Eure Antworten bin ich sehr gespannt. |
#2
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RE: Diebstahl von Privateigentum
hallo
ich möchte mich nur kurz dazu äußern : für mich ist das kein diebstahl sondern einfach eine "natürliche" sache. das gab es schon vor hundert jahren und wird es auch noch in hundert jahren geben. das bedarf meiner meinung nach keiner diskusion ! mfg frank |
#3
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RE: Diebstahl von Privateigentum
Hallo Sportsfreund,
ich sehe das nicht so einfach ! Wenn meine Tauben etwas "anstellen" bin ich als Halter haftbar. Siehe letztes Jahr den Flugzeugabstutz bei dem dem Taubenhalter eine Teilschuld bekam und zahlen durfte. Warum soll dann mein Eigentum nichtswert sein ? Wenn wir uns nicht wehren, dann passiert auch nichts. Warum nicht auch auf diesem Weg? Problem wird nur sein, den Nachweis aufzubringen dass ein Raubvogel die Brieftaube geschlagen hat. Mach ist dies, wenn in oder bei einem Raubvogelhorst Brieftaubenringe gefunden werden und man direkt an den Jagtpächter geht. Mit freundlichem Sportsgruß Dieter |
#4
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RE: Diebstahl von Privateigentum
Hallo Sportfreunde !
Wenn Nachbars Katze bei mir im Garten eine Taube frißt, kann ich Ihn hierfür haftbar machen. Frißt diese Katzte eine Taube jedoch 200m weiter auf " freiem Feld ", kann ich nichts dagegen unternehmen. Die Taube befindet sich außerhalb meines direkten Einwirkungsbereichs.( Grundstück ). Wenn sich ein Greifvogel in " meinem " Taubenschlag aufhält, laß ich mir von niemanden sagen, was ich zu tun habe.... Gruß Krolock |
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