#11
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Es ist unfassbar was in unserem Verband abgeht.....Natürlich muss Recht irgendwo Recht bleiben. Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und hier gab es ja scheinbar einen Kläger. Mich würde ja schon interessieren welcher "Sportfreund" oder welche "Sportfreunde" wieder hinter der ganzen Aktion stecken. Diese sollten sich in Grund und Boden schämen.
Vielleicht kann der Verband, wenn man schon diese Paragraphenreiterei betreiben will, einfach mal darauf verzichten die Plätze, welche von Heinz bzw. Erika Meier errungen wurden, zu ehren und alle Züchter entsprechend ihrer eigentlich erreichten Platzierung ehren. Gruß Sascha |
#12
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Hallo,
nach dem, was ich mittlerweile hierüber gehört habe muss ich sagen, dass die Diskussion meiner Meinung nach mit falschen (teils scheinheiligen?) Argumenten geführt wird. Soweit mir nun bekannt ist, wurde aus dem betroffenen Regionalverband direkt nach dem Tod von Herrn Meier beim Verband angefragt, wie denn nun weiter zu verfahren sei. Die Antwort des Verantwortlichen der Reiseordnungskomission war eindeutig: Wer tot ist, kann nicht reisen (siehe auch gesetzlicher Rahmen des §38 BGB und nicht vorhandener Ausnahmeregelung in der Satzung des Verbandes). An dieser Stelle hätte doch eigentlich die Geschichte klar und beendet sein müssen! Und an dieser Stelle gibt es doch auch nicht das Geringste zu diskutieren. Diese Rechtslage würde doch bei fast jedem anderen der 25.000 aktiven Züchter in Deutschland (so er betroffen wäre) zu absolut keinem Widerstand führen, da es nunmal leider so ist, dass der Tod die Aktivitäten der Lebenden beendet. Und so verstehe ich nicht, warum trotzdem, trotz gegenteiliger Auskunft unter dem Namen von Heinz Meier weiter gereist wurde. Hätte der Schlag schon vor der Saison bereits "Heinz M. und Janosch" gehießen und für beide Züchter wären Beiträge abgeführt worden, so wäre auch kein derartiges Problem entstanden. In der Saison ist so etwas aber einfach nur Pech/Schicksal, welches nicht mehr zu ändern ist. Und das hat man leider zu akzeptieren. Da ist NIEMAND dran schuld, und dieser Umstand ist auch nicht als "herzlos" oder "unsportlich" zu bewerten! Wenn man also nun aber trotz der anderweitigen Auskunft der ROK unter dem Namen eines Verstorbenen weiter reist, dann finde ich das grob fahrlässig. Es muss dann allen Beteiligten klar sein, dass dies nicht rechtens ist, und später verworfen werden wird! Und hierbei wird dann sogar noch weiterer Schaden erzeugt, auf dem Rücken anderer Züchter! Denn man produziert nun laufend ungültige Preislisten, die einer weiteren Prüfung durch die ROK nicht standhalten können! Bleibt also die interessante Frage warum man dennoch so vorgegangen ist? Für mich sieht das Ganze wie ein Machtkampf aus. Ein Machtkampf zwischen dem Verantwortlichen der Reiseordnungskomission, dessen Aufgabe und Recht es ist, die Einhaltung der Regeln zu verlangen, und Personen (ev. in der Verbandsführung, keine Ahnung?), die sich als mächtiger einschätzen, und für sich das Recht in Anspruch nehmen, auch Entscheidungen, die eindeutig gegen die Regeln verstossen, durchzudrücken. Diese Personen sehen also defacto über den Regeln stehend. Denn irgendeiner muß doch die "Meier-Schläge" motiviert haben, trotz der negativen Auskunft einfach unbeirrt unter dem Namen "Heinz Meier" weiter zu schicken. Irgendjemand, der zu erkennen gegeben hat, dass er im Herbst die Sache schon regeln wird, egal was die Verbandssatzung, das BGB und die ROK dazu sagen. Und das finde ich, ist dann tatsächlich ein SKANDAL! Dieser Machtkampf wurde doch ganz offensichtlich bewußt auf dem Rücken aller anderen in diesen Preislisten stehenden Züchtern (wozu dann auch Erika Meier gehört) geführt. Hat man dabei so kalkuliert, dass man dann all diese aufgebrachten Züchter später hinter sich als Unterstützer zu finden weiß? Echt schäbig! Und auch dass die Diskussion nun so geführt wird, als wolle man einem Toten die tolle Leistung, die seine Tauben errungen haben nicht gönnen, ist dem Verantwortlichen der Reiseordnungskomission gegenüber schäbig! Diese Frage ist doch erst einmal irrelevant. Zitat:
Und so gesehen hat Dirk mit dem zitierten ein Grundproblem aufgezeigt, dass dieser Fall aufzeigt. Es kann und darf nicht so weit kommen, dass wir ständig Regeln aufweichen, um dann "Auszupendeln", wann man wie genau vorgeht. Das öffnet Entscheidungen Tor und Tür, die absulut nicht mehr neutral gefällt werden und sich, wenn wir Pech haben, dann mehr an Sympathie und Antipathie fest machen, als an objektiven Fakten. Ein Herr Meier, ein Herr Drapa, ein Herr Ploog, aber eben auch ein Herr Müller, Schmidt oder Schulze müssen alle immer ohne wenn und aber den geltenden Regeln entsprechend behandelt werden! Wenn das nicht stattfindet, können wir den Laden doch gleich dicht machen! Mein tiefer Respekt gilt dem Vorsitzenden der ROK! Und das ist mein voller Ernst. Denn es gehört viel dazu, sich bei so einer Stimmung und Gemengelage in den Wind zu stellen und seine Aufgabe ordnungsgemäß auszuführen! Grüße Meinolf |
#13
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Na gut. Das war ja dann eine klare Ansage an die RV und nichts ist geschehen. Das ist 1a mit den Tipes-Geschichten vergleichbar. Es gibt Regeln, die für alle einzuhalten sind. Leider gibt es aber nicht immer die konsequente "Handhabung" durch die entscheidenden Menschen. Das ist mir persönlich auch schon passiert - und ich habe bis jetzt nicht geschafft meinen Frieden damit zu machen...
Die Deutsche Meisterschaft plus Anhängseln verdibrt der Masse den Spaß am Sport! Sollen wir uns wirklich oberhalb der lokalen Ebene weiter engagieren? |
#14
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Nochmal Meier
Hallo Meinolf,
ich habe mich, weil ich alle betroffene Personen gerne mochte, bzw. mag, natürlich auch von Gefühlen leiten lassen. Ich bin nicht auf der Juristischen Seite!! Ich möchte Dir sagen Meinolf, rechtlich hast Du von Anfang bis Ende Recht. Der ROK - Vorsitzende Auch, die betroffene Personen hätten ja handeln können, das schrieb ich ja auch! Und darum ist es natürlich schwierig, Ausnahmen zu treffen. Es geht eigentlich nicht, das weiß ich wohl!! Wie soll man in Zukunft handeln bei ähnlichen Fällen? Und doch...... Ich möchte eigentlich hierzu als Betroffener nicht mehr sagen, wenn es nicht nötig ist. LG, Dirk |
#15
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Hallo Meinolf!
Es gab oder gibt doch eine SG "Unter uns"!? ebenfalls sehr erfolgreich! Wer sich dahinter verbirgt erschließt sich doch nur "Eingeweihten". Wenn soetwas möglich ist, dann kann doch auch "Irgendjemand", der Verbandsmitglied und RV Mitglied ist, unter dem Namen "Heinz Meier" reisen. Recht muß Recht bleiben und zwar für alle! Gruß Friedrich |
#16
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Zitat:
es gab mal diese SG "Unter uns". Daraufhin wurde die Reiseordnung ergänzt, daß mind. 1 Familienname in der Preisliste stehen muss. Wer noch zu der SG gehört, ergibt sich dann aus den Meldelisten. Im "Fall Meier" ist die Sache anders, der Schlag bestand nur aus der natürlichen Person Heinz Meier und der ist leider verstorben. Ansonsten verweise ich auf den sehr guten Beitrag von Meinolf. "Gut Flug" Dirk |
#17
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Zitat:
sofern die als Verbandsmitglieder gemeldeten Züchter, die hinter dieser SG stehen versterben, muss natürlich auch identisch gehandelt werden. Abgesehen davon kann man aber nicht so argumentieren, dass das Nichteinhalten von Regeln an einer Stelle, das Nichteinhalten von Regeln an einer anderen Stelle legitimieren würde. Ich stimme aber mit jedem überein, der der Meinung ist, dass die Einhaltung von Regeln, die der Verband erlassen hat, auch ein Verbandsinteresse sein muß, dass der Verband manchmal mehr aus Eigeninitiative verfolgen müßte, als er es derzeit tut. Die heute praktizierte Philosophie "Wo kein Kläger, da kein Richter" erspart zwar Arbeit, schafft aber gedultete Räume der Regellosigkeit, die in Bezug auf manche wirklich wichtige Frage nicht sein dürften. Zudem wird in Folge dessen tw. alleine das Einfordern der definierten Rechtsposition heute schon als Unsportlichkeit gewertet. Das darf nicht sein und ist eine eklatante Fehlentwicklung! Den entsprechenden Passus in der Ehrengerichtsordnung, nachdem letztendlich nur ein "Betroffener" in Form eines Ehrengerichtsverfahrens die Einhaltung der gegebenen Regeln einfordern kann, halte ich in diesem Zusammenhang für problematisch. Allerdings darf der Verband auch heute schon dieses Einfordern in Eigeninitiative "anleiern", sofern er ein "Verbandsinteresse" für gegeben sieht. Und davon sollte er durchaus öfter mal Gebrauch machen. Dann würde eventuell wieder etwas mehr Disziplin in die RegVs und Rven einkehren, und manche Verantwortlichen würden ev. endlich einmal die RO und die Verbandssatzung durchlesen, bevor sie etwas Dummes tun. Grüße Meinolf |
#18
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ich habe da eine frage,
wann genau ist herr meier gestorben. vor beginn der reise, oder während der reisesaison. danke |
#19
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Hallo Meinolf,
in diesem Punkt bin ich absolut NICHT deiner Meinung,denn meines Erachtens stellt die fehlende (Ausnahme)Regelung innerhalb der RO KEINE absolute Rechtslage klar.Vielmehr zwingt gerade dieses Fehlen zu einer Ermessensentscheidung,und wenn der Verband sein Ermessen dahingehend auslegt,die Flüge zu werten und die Platzierung gelten zu lassen,dann ist das vollkommen regelgerecht. Das hat m.E. nichts aber auch gar nichts mit Machtkampf zu tun und einen Skandal sehe ich dort auch nicht. Gruß, Michael |
#20
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Nachtrag: was man natürlich tun muss(auch in Hinsicht auf das hohe Lebensalter vieler Züchter)ist,eine ganz klar definierte Rechtsfolge(§§) in die RO einzubringen,was passiert,wenn ein Züchter während der Saison verstirbt,um eventuelle Leistungen nicht noch zusätzlich zum Tode des Züchters damit zu bestrafen,dass man sie aberkennt.
Ich tendiere dazu, einen Passus einzufügen,dass ein Verwandter/Angestellter die Tauben bis zum Ende der Saison im Namen des Verstorbenen weiterführen kann.Weiter aber nicht!!! Aber das soll die MV entscheiden. |
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