#1
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Wo ist Brieftaubenhaltung überhaupt noch möglich?
Hallo Sportfreunde,
ich habe bei unserer Stadt Oelde offiziell eine Anfrage nach einem geeigneten Platz für die Errichtung einer Gartenschlaganlage gestellt. Unter anderem habe ich auch ein Grundstück im Gewerbegebiet vorgeschlagen. Heute kam die niederschmetternde Antwort, das man sich im Industriegebiet was anderes vostellen könnte als einen Taubenschlag. Des weiteren sagte man mir im gleichem Atemzug, dass in einem Wohngebiet überhapt keine Möglichkeit bestände, dass würde nie genehmigt. Auf meine Frage, ob ich denn den Schlag im Außenbezirk (Wiese) bauen könnte, sagte man mir, dass im Außenbezirk generell keine Bebauung stattfinden dürfte. Ich habe den Herren dann die Frage gestellt: WO DARF ICH BAUEN - oder soll ich ohne Nachfrage (ohne Genehmigung) bauen? Sie haben mir versprochen, mir schnellstens eine Antwort zu geben. So jetzt habe ich meinen Frust von der Seele geschrieben. Meine Frage ist: Hat jemand schon ene Genehmigung für einen Gartenschlag im Industriegebiet durchbekommen? Oder wie verhalten sich andere Städte? Wäre für jeden Tipp dankbar. mit sportlichem Gruß Martin Stiens (der zur Not dann einfach so baut) |
#2
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Hallo Sportfreund,
die Landesbauordnung gilt für alle Bauteile,die mit dem Erdboden verbunden sind,sie gilt auch dann, wenn eine Verbindung mit dem Erdboden durch eigene Schwere der Anlage besteht.(BauONW) Allerdings gibt es auch genehmigungsfreie Anlagen. Das sollte aber mit dem Bauordnungsamt besprochen werden,zumal schon "schlafende Hunde" geweckt worden sind und die eventuell jetzt neu errichtete Anlage wieder abgebrochen werden müsste. Wäre dann natürlich Schade drum. Aber irgend ein Plätzchen wird sich schon finden. Viel Glück und Erfolg GeJa |
#3
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Hallo,
also soweit ich weiß, darf man bis zu einer bestimmten Größe ohne Genehmigung bauen. Steht normalerweise in der sogen. Bauamts- bzw. Genehmigungsbehörde. Musst dich mal beim Amt genauer erkundigen, aber vielleicht bekommst du ja auch deine Antwort noch. Wünsch dir viel Glück ! |
#4
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Hallo Martin,
ein Freund hatte das gleiche Problem, er hat dann letztendlich einen Bauwagen aufgestellt. Auf diese Weise kann man das Genehmigungsverfahren umgehen - zudem lassen sich Bauwagen recht einfach zu Taubenschlägen umbauen. Viel Glück und frohe Weihnachten! Lothar |
#5
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Hallo Martin !
Bei mir ist das so , das du von deinen direkten Gartennachbarn eine Zustimmung haben mußt und dann darfst du nicht näher als 3 Meter an die Grundstücksgrenze bauen . Ich bin in den alten Ställen meines Opas (keine Taubenschläge) Foliere vorgebaut ,Nistzellen rein und fertig . Die Ställe sind alt , also mußte ich keine Genemigung holen . Viele Grüße und viel Glück !!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Steve |
#6
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In reinen Wohngebieten keine Tier- oder Taubenhaltung? Dann dürfte der Nachbar von nebenan auch keinen Dackel im Haus haben. Was machen die Katzenbesitzer und was ist mit den Wellensittichen von gegenüber?
Lieben Gruß jan |
#7
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Hallo Jan, das war die Antwort unserer Stadt. Ein anderer Oelder Taubenzüchter hat 2 Jahre gegen die Stadt prozessiert und nachher mt viel Auflagen gewonnen. So wollen sie Unahnnehmlichkeiten vermeiden. Also am besten gar nichts genehmigen, dann kommt es auch nicht zum Streit. So sind Sie, unsere Beamten (sorry, sind ja nicht alle so)
Martin |
#8
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Hallo Martin,
mir hat damals der Verband in Person von H. auf der Straße echt geholfen. Wenn du nicht über 30cbm umbauten Raum kommst und die 3 Meter zum Nachbarn einhälst muß das eigentlich genehmigt werden. Ich habe vom Verband viele Musterurteile als Verweis bekommen, weiterhin die Rahmenbedingungen die fast immer genehmigt werden. - max 70 Tauben - kein Auflass am WE, nur wiederkehrende Tauben - Auflass nur von 07:00-12:00 und 15:00 bis 20:00 und das ganze muß bereits in der Bauanzeige stehen, Baugenehmigung bei der Größe nicht erforderlich. Damit hat die Stadt bei mir genehmigt und der freundliche Nachbar hat die einstweilige Verfügung zum Baustopp nicht bekommen. Viel Erfolg |
#9
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Taubenhaltung
Hallo ,
in einem reinen Wohngebiet ist eine Tierhaltung verboten ! Den Bauwagen kannst hinstellen(Garten oder Wiese)nur um keinen Ärger zu bekommen mußt ihn jährlich umstellen ( ca 1m) reicht aus ! Einen alten Stall nutzen, muß man das Vorhaben auch anmelden ! |
#10
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Hallo Gelercht !
Ich habe die Tauben natürlich angemeldet ! Weil ich sehr liebe Nachbarn habe !!!! Ich hatte schon mehrere Kontrollbesuche weil jemand behauptet hat , das außer meinen Tauben auch Ratten in meinen Schlägen wären . Zum Glück war bei der Kontrolle ein ehemaliger Taubenzüchter dabei , dem beim Anblick der Tauben das Herz lachte ! Er wußte natürlich gleich , das ich nie gut reisen könnte , wenn Ratten bei meinen Tauben wären . Jeden- falls wurde nichts entdeckt was auf Ratten hingedeutet hätte ! Danach hatte ich noch mehrere Kontrollen wegen angeblicher Geruchsbelästigung , aber auch dort konnte bei mir nichts festgestellt werden ! Die Initiatoren dieser Aktionen waren unser Nachbarssohn sowie andere Nachbarn . Durch einen Bekannten unserer Nachbarn haben wir das erfahren (im Vorfeld). Der zuständige Beamte beim Bezirksamt ist mit unserem Nachbarssohn befreundet und hat auf eine schriftliche Anfrage meines Vaters , sogar behauptet , das er es war der Ratten bei uns gesehen habe und nicht unsere Nachbarn ! Ich glaube wenn etwas mit der Genemigung nicht in Ordnung wäre , könnte ich schon längst nicht mehr Tauben halten ! In der Hoffnung das es so bleibt !!!!! Viele Grüße Steve |
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Rechtsprechung und Brieftaubenhaltung | OSmartin | Züchter-Stammtisch | 8 | 10.02.2004 06:28 |