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Alt 23.01.2013, 20:25
WernerW WernerW ist offline
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Standard Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel

Hallo Sporstfreunde

hier habe ich mal zum Thema „Catosal“ im Tread "Taubengesundheit"einige Beiträge zum Unterschied zwischen Futtermittel "Rotosal" und Arzneimittel "Catosal"





Gibt es Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln, und welche sind das? Quelle: bfr.bund

Arzneimittel sind dazu bestimmt, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe zu ersetzen oder die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktion des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen. Sie unterliegen den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes. Ihre Inhaltsstoffe sind pharmakologisch wirksam. Arzneimittel unterliegen einer Zulassungspflicht durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn oder der Genehmigung durch Dienststellen der Europäischen Gemeinschaft. Im Rahmen beider Zulassungsverfahren müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachgewiesen werden. Neben anderen wichtigen Informationen zur Gebrauchssicherheit sind mögliche Nebenwirkungen, die bei bestimmungsgemäßer Einnahme auftreten können, in einem Beipackzettel aufgeführt.


Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Sie sind dazu bestimmt, die Ernährung zu ergänzen und müssen sicher sein. Einer den Arzneimitteln vergleichbaren behördlichen Zulassungspflicht, in der die gesundheitliche Unbedenklichkeit belegt werden muss, unterliegen sie nicht. Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht mit krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden, wobei Aussagen zur Verringerung eines Krankheitsrisikos zulässig sind, die jedoch behördlich geprüft und zugelassen werden müssen. Die Irreführung der Verbraucher ist verboten.
Aus der Tatsache, dass ein Nahrungsergänzungsmittel im Handel ist, kann der Käufer nicht schließen, dass es sich um ein sinn- oder wertvolles Lebensmittel handelt. Nahrungsergänzungsmittel können auch dann auf dem Markt angeboten werden, wenn ihr ernährungspysiologischer Wert fraglich ist. Gegenwärtig werden gesundheitsbezogene Werbeaussagen, die bei Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, einer Überprüfung unterzogen, um eine EU-Gemeinschaftsliste solcher zulässigen Werbeaussagen zu erstellen. Die Gemeinschaftsliste soll nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 bis spätestens 31. Januar 2010 verabschiedet werden.

Tierarzneimittel (TAM) Quelle: lgl.bayern.de
Die in Deutschland geltenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften dienen der Arzneimittelsicherheit wie auch der Sicherung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
Arzneimittel für Menschen und Tiere werden in Deutschland dabei in einem gemeinsamen Gesetz, dem Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt, das im neunten Abschnitt besondere Vorschriften für Arzneimittel, die bei Tieren zur Anwendung kommen, enthält.
Das AMG legt in § 2 eine genaue Definition für Arzneimittel fest. Diese können Sie nachlesen unter: §2 Arzneimittelbegriff
Vereinfacht kann man sagen, dass Arzneimittel durch Anwendung am oder im Körper
  • der Heilung, Linderung oder Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden,
  • der Wiederherstellung, Korrektur oder Beeinflussung von Körperfunktionen bzw.
  • der medizinischen Diagnosestellung dienen.
Arzneimittel sind jedoch auch Produkte, die durch ihre Auslobung oder Kennzeichnung beim Verbraucher den Eindruck erwecken, dass es sich dabei um ein Arzneimittel handelt.
Um festzustellen, ob ein Präparat überhaupt als Arzneimittel einzustufen ist bzw. eingestuft werden kann, ist es oftmals unumgänglich, eine eingehende Untersuchung des Produktes vorzunehmen.
Arzneimittel, die in Deutschland vertrieben werden, müssen grundsätzlich zugelassen sein. Hierfür ist ein aufwändiges Verfahren zu durchlaufen.
Auch der weitere Vertriebsweg für Arzneimittel ist sehr streng geregelt.
So gilt für apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel das sog. Apothekenmonopol. Nur in wenigen Ausnahmen wird hiervon abgewichen, z. B. durch das tierärztliche Dispensierrecht.
Freiverkäufliche Arzneimittel hingegen können auch im Einzelhandel außerhalb von Apotheken vertrieben und erworben werden.
Für Tierhalter ist sowohl der Erwerb von Arzneimitteln gesetzlich geregelt, insbesondere auch um zu gewährleisten, dass die Versorgung von Nutztieren, die Lebensmittel liefern, mit Arzneimitteln nicht zu unerwünschten Arzneimittelrückständen in tierischen Lebensmitteln führt. Ein häufiger Weg der Arzneimittelanwendung in der Nutztierhaltung ist zum Beispiel die Verabreichung über das Futter. Hierbei ergeben sich besondere Problemstellungen, die Tierarzt und Landwirt gemeinsam zu meistern haben.
Alle Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig mit Arzneimitteln umgehen, unterliegen der regelmäßigen behördlichen Überwachung.
__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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