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Rechtsprechung und Brieftaubenhaltung
....Hallo Sportsfreunde
Ich brauche Eure Hilfe. Einer meiner Bekannten muss seinen Taubenschlag wegen Ärger mit der Nachbarschaft abreißen. Der , seit ca. 10 Jahren auf seinem Grundstück befindliche Taubenschlag, steht zu nah an der Grenze – also näher als die min. vorgeschriebenen 3m – jetzt auf einmal stören den Nachbarn die Tauben und die Kratzgeräusche beim Reinigen der Schläge. Kurzum; der Taubenschlag muß weg! Das Bauamt bzw. das Bauordnungsamt will nun nicht so ohne Weiteres eine Genehmigung zum Bau eines neuen Taubenschlags erteilen; es stellt Fragen nach Zumutbarkeit der Belästigung usw. Nun Meine Bitte: wer von Euch kennt irgendwelche Gerichtsurteile und/oder rechtsverbindliche Entscheidungen zu diesem Thema. Bitte stellt diese Informationen hier in das Forum, damit evtl. auch andere Sportsfreunde bei Bedarf was zu diesem Thema finden können und wir konkret diesen Sportsfreund unterstützen können. (Ich habe leider nichts gefunden – obwohl ich weiß, dass es darüber bereits gerichtliche Entscheidungen gegeben hat). Vielleicht wählt Herr Obster auch eine andere Bezeichnung für dieses Thema, damit eine qualifizierte Sammlung derartiger Belege angelegt werden könnte. Im Vertrauen auf Eure Unterstützung bedanke ich mich schon mal im Voraus. Mit Sportsgruß OSmartin |
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RE: Rechtsprechung und Brieftaubenhaltung
hallo Sportfreund,
diese Angelegenheit ist nicht mit einigen Sätzen zu beantworten.Ich selbst habe einen Prozess geführt der sich über 10 Jahre hinzog. Die bauliche Anlage sind zunächst Ländersache, hier sind auch die Bedingungen unterschriedlich. Da ich nicht weis, in welchem Land Du wohnst,ich stelle Dir zunächst die Frage, wie groß ist Dein Taubenschlag ? Unter bestimmten Voraussetzungen brauchst Du dann keine Baugenehmigung. Ist es allg.- / oder reines Wohngebiet ? Ist die Taubenhaltung bei Dir ortsüblich ? All diese Fragen und vieles mehr spielen eine Rolle. Gleich voweg noch, von unserem Verband kannst Du keine große Unterstützung bekommen, diese mußte ich an eigenem Leib erfahren. Schick mir ein e.mail mit einer Deiner Telefon-Nr. und ich werde mich bei Dir pers. melden und Dir weiterhelfen.Ich glaube Daß Du gute " Karten hast" . Bis bald ! Willi |
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RE: Rechtsprechung und Brieftaubenhaltung
Hallo Sporrtsfreund,
das ist nicht ganz so einfach, da in jedem Bundesland andere Genehmigungsverfahren gelten. Was für BW gilt ist u.U. in NRW verboten, daher ist es ganz wichtig zu wissen aus welchem Bundesland er kommt. Dann kommt es auch darauf an ob es ein reines Wohngebiet, ein Mischgebiet oder eine Nebenerwerbssiedlung ist. Schreib mal den Verband Herrn Rainer auf der Strasse an, der hat solche Urteile in der Schublade. Er konnte mir bei der Genehmigung meines Schlages ( Bild siehe www.sg-steffl.de )helfen. Auch mein Schlag steht auf einem Mischgebiet und zwei meiner drei Nachbarn haben mir die Unterschrift versagt. Durch Überzeugungsarbeit konnte ich wenigstens noch einen gewinnen. Der Andere ist aber mittlerweilen auch damit einverstanden. Ich habe mit denen Agreements getroffen wie z.B. Flugfreie Zeit am Tag und am Wochenende. Klappt ganz prima. Klar kommt dann immer noch ein Murren wegen eines fallen gelassenen "Kökelchen" aber das rennt sich tot !!!! Genauso muss Überzeugungsarbeit bei den Ämtern geleistet werden. Ich ging damals über den Bürgermeister an den Stadtbaumeister. Innerhalb fünf Tage hatte ich meine Genehmigung über die Errichtung eines Taubenschlages mit der Haltung von 192 !!!! ( ich wollte nur 92 ) Tauben. Hab dann aber nichts gesagt, mich bedankt und bin gegangen. Glaube mir, das Wichtigste ist die relevanten Leute von der Schönheit des Hobbys im Vorfeld zu überzeugen und nicht gleich die Gerichtsurteile auf den Tisch zu legen. Die sollen Dir die Genehmigung aus Überzeugung und nicht unter Druck geben. Das kannst Du immer noch wenn die Sache eskaliert. Falls es gerichtlich wird kommt es wirklich darauf an wie ein Richter zu Brieftauben eingestellt ist. Da hat es schon alles gegeben, von der vollen Genhemigung bis zur kompletten Ablehnung. Ich wünsche Euch auf jeden Fall viel Glück und Erfolg. FranzJosef |
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RE: Rechtsprechung und Brieftaubenhaltung
hallo sportfreund,
wende dich an unseren verband, der hat sicherlich einige wichtige informationen für dich u. kann dir oder deinem bekannten beratend weiter helfen. meine persönlichen kenntnisse sind die, daß in einem reinen wohngebiet, keine kleintierhaltung erlaubt ist. anders ist dies beim mischgebiet, hier ist eine haltung unter berücksichtigung bestimmter kriterien gestattet. für gebäude bis zu einer bestimmten größe bedarf es auch keines bauantrages, ist jedoch von bundesland zu bundesland verschieden. dies trifft auch auf den grenzabstand zu. in der regel sind dies 3m, bis zu einer länge von max. 8m, darf jedoch auch direkt auf die grenze gebaut werden. dies jedoch dann mit einer festen mauer, d=24cm, als s.g. brandwand. die traufhöhe, also vom boden bis zur dachrinne, darf dan max. 3m betragen. ich hoffe dir zumindest etwas behilflich gewesen zu sein. probier ganz einfach dein glück beim verband. viel erfolg wünscht dir gerhard baumann |
#5
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RE: Rechtsprechung und Brieftaubenhaltung
Hallo Willi,
würde mich schon interessieren wie Dir der Verband geholfen hat - oder auch nicht. Ist ja auch einfacher Medienwirksam einen Scheck zu überreichen als seinen eigenen Leuten zu helfen. Aber das ist ja Deutsche Mentalität geworden. Am liebsten würden einige den anderen so weit irgendwo hinkriechen dass sie dann quer stecken. Das ist wie mit einem Bekannten von mir, der hat immer alles so lange gut geheisen bis er sich selbst wegrationiert hat. Typisch Deutsch. In anderen Ländern oder Verbänden würden sie auf die Barrikaden gehen. So hab mal dazu wieder meinen Frust ablassen müssen und hoffe, niemanden ernstlich beleidígt zu haben. Sportsgruß |
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RE: Rechtsprechung und Brieftaubenhaltung
Hallo Sportfreund!
Mit der Genehmigungsfreiheit und der Grenzbebauung ist das so eine Sache. In NRW beispielsweise ist jeder Taubenschlag, gleich welcher Größe, genehmigungspflichtig. Die Grenze von 30 m³ umbauten Raum gilt nur für Abstellräume u. ä. Ähnlich ist es mit der Grenzbebauung. Diese gilt nur für Garagen. Andere Bauwerke müssen in der Regel 3 m Grenzabstand einhalten. Aber das sind weitestgehend alles landesrechtliche Regelungen. Oben ist es bereits erwähnt worden. Es ist mitentscheidend, in welchem Bundesland der Taubenschlag errichtet werden soll. Ich denke ein Anruf bei Herrn von der Strasse wird sich lohnen. Gut Flug Panterken |
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RE: Rechtsprechung und Brieftaubenhaltung
Hallo Sportsfreunde
Dank für Eure prompten Reaktionen. Ich kenne den betroffenen Züchter nicht näher, es ist ein ehemaliger Arbeitskollege eines meiner Freunde. Ich habe bisher nur einmal mit Ihm gesprochen und bei dieser Gelegenheit von seinen Problemen erfahren. In der, inzwischen bestätigten Annahme, daß einige von den Forumsteilnehmern über entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, habe ich ihm versprochen, mich umzuhören und ihm die gewonnenen Erkenntnisse über meinen Freund zukommen zu lassen. Er wohnt in Bochum, den Ortsteil weiß ich nicht genau, kann von daher auch nichts näheres über das Wohngebiet sagen. Ich weiß aber, daß er schon über eine lange Zeit Brieftauben auf diesem Grundstück gehalten hat. Ich werde mich mit der Bitte um Unterstützung auch an den Verband wenden, dann alle „sachdienlichen Hinweise“ sammeln und diese über meinen Freund weitergeben. Einstweilen Dank und Gruß OSmartin |
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RE: Rechtsprechung und Brieftaubenhaltung
Hallo OSmartin,
wenn dein Bekannter Verbandmitglied ist, sollte er sich mit dem Herrn auf der Strasse vom Verband in Verbindung setzen. Er kann helfen und auf Gerichtsurteile zurückgreifen. Gruß taubenvater |
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RE: Rechtsprechung und Brieftaubenhaltung
Ich kann nur empfehlen sich umgehend mit unserem Verband in Verbindung zu setzen,denn endgegen anderslautender Aussagen wird uns in solchen Fällen von dort in hervoragender Weise geholfen!!Bei uns lag der Fall ganz ähnlich:Nach ca. 10 Jahren Brieftaubensport passte einem Nachbarn unsere Nase nicht mehr und er hat uns beim Bauamt angeschwärzt.Von dort kam die Aussage wir müßten sofort alle Schläge entfernen und alle Tauben töten!Wir haben uns an den Verband gewant und es wurde sich ordentlich für uns eingesetzt.Die Auseinandersetzung dauerte in etwa 2 Jahre(in denen man seinem Hobby ungestört nachgehen kann)Sämtliche Schreiben vom Bauamt haben wir direkt an den Verband weitergeleitet.Sie wurden dort beantwortet und uns zugesand.Diese haben wir dann widerum dem Bauamt zukommen lassen.Nachdem ein ganzer Leitzordner mit Papieren gefüllt war mußte sich das Bauamt geschlagen geben.Wir haben lediglich kleine Veränderungen am Schlag sowie eine Höchstgrenze von Tauben die wir zu gleicher Zeit fliegen lassen dürfen zur Auflage bekommen.Hiermit können wir gut leben.Also bitte nicht aufgeben nur weil die Schreiben
vom Bauamt immer so wichtig und endgültig aussehen.Es lohnt sich wirklich dagegen zu kämpfen,auch wenn es mehrere Jahre dauert! MfG SCHNUFFEL |
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