#1
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RV-Wechsel: Aufnahmegebühr und Ablösesumme ???
Liebe Sportfreunde,
ein Kollege hat seiner RV zum 31.10. per Einschreiben gekündigt und möchte in 2015 in einer Nachbar Rv seine Tauben schicken. In der neuen RV muss mein Kollege eine Aufnahmegebühr bezahlen. Das war ihm bekannt und dazu ist er auch bereit. Die neue RV will ihn auch aufnehmen. Jetzt will aber die RV in der er war nur dann eine Freigabe für den Wechsel erteilen, wenn mein Kollege eine Entschädigung an die alte RV zahlt. Quasi ein Art Ablösesumme. Ist das so zulässig ??? Gibt es dazu verbindliche Vorschriften ??? Kann eine RV das so allein beschließen ??? Wie verhält sich die aufnehmende RV ??? Wäre schön, wenn Ihr mir da weiter helfen könntet.
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Mit sportlichem Gruß Klaus |
#2
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Hallo Klaus,
die alte RV hat keinen Ermessensspielraum, dem Züchter die Freigabe zu verweigern, wenn er sich an die im § 10 der Verbandssatzung geltende Kündigungsfrist hält. Somit ist auch ausgeschlossen, dass sie eine Ablöse für den Züchter fordern kann. Ein Züchter bindet sich praktisch von Jahr zu Jahr an seine RV. Dies dokumentiert er durch das Unterlassen einer Kündigung, was automatisch und stillschweigend zur einer Verlängerung seiner Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr führt. Hätte die RV in ihrer Satzung stehen, dass sich ein Züchter bei Aufnahme in die RV auf z.Bsp. 5 Jahre an diese bindet, wäre es dem Grunde nach natürlich möglich, dass er bei vorzeitigem Wechsel einen festgesetzten Beitrag zahlen müsste. Diese Regelung widerspricht jedoch den Statuten der Verbandssatzung, an die die jeweiligen RVen sich bei Erstellung ihrer Satzung verbindlich halten müssen und wäre somit rechtswidrig. Und der Wegfall der vorher möglichen Sperrfrist von 2 Jahren (wenn ich das richtig in Erinnerung habe) bedeutet konkludent, dass ein Wechsel der RV jährlich möglich ist....und zwar ohne wenn und aber. Selbst wenn der betreffende Züchter noch Schulden in der RV hätte, wäre dies kein Grund, ihm den Wechsel in eine andere RV zu verwehren. LG Hans-Albert |
#3
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Rv Wechsel Reg Wechsel
hallo Sportfreunde
ich finde hier ist unser Verband gefragt ! er sollte endlich einmal was gegen die ständigen wechsler was unternehmen aber richtig und nicht nur halbherzig wir haben z.B in unserer Rv Satzung neue Mitglieder benötigen für die Aufnahme wenn sie außerhalb der Rv grenzen liegen eine 2/3 Mehrheit innerhalb der Rv grenzen einfache Mehrheit bei uns sind ganz klar die grenzen unserer Rv festgeschrieben. und das ist gut so eine Rv sollte nicht die andere durch ständige wechsler schwächen die suchen eh nur ihre persönlichen vorteile ( Lage des Schlages ) denkt einfach mal darüber nach genau wie die vielen ein Mann Vereine das ist lachhaft wie unsere ringe jeder hat seine eigene vereinsnummer machts doch mal wie unsere nachbarn ringe von Dv 15 000001 bis unendlich damit würde sich so maches problem erledigen Mfg Pilo |
#4
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Hallo pilo!
Der Sportfreund hat lediglich gefragt wie sich sein Kumpel nun verhalten muss und was zulässig ist. Er wollte sicher nicht wissen wie du zum wechseln stehst. Also deine Antwort passt gar nicht auf die Frage. Und solche scheis Ringe braucht kein Mensch Gruß |
#5
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Hallo Klaus,
solange so ein Passus nicht in der RV Satzung existiert, gibt es m.E. auch sowas wie eine Wechselgebühr nicht. Und selbst wenn ,halte ich das mit dem Vereinsrecht für nicht vereinbar. Um tatsächlich Rechtssicherheit zu erlangen,empfehle ich,die Sache dem Justitiar des Verbandes, Herrn auf der Straße ,vorzutragen. Dafür haben wir den Mann ja schließlich!!! Gruß, Michael |
#6
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Zitat:
Hallo Pilo Natürlich kann man das ganze auch genau umgekehrt sehen. Nur zufriedene Mitglieder bleiben dem Taubensport auch erhalten. Denk mal drüber nach.
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Gruß Hermann Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ! „Eine gute Rede hat einen guten Anfang und ein gutes Ende – und beide sollten möglichst dicht beieinander liegen.“ (Mark Twain) |
#7
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Hallo Sportfreunde,
bisher nur eine exakte Antwort zur Anfrage. Kennt sich sonst noch jemand aus ? (Beim Verband möchte ich nicht nachfragen, da es mich nicht betrifft)
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Mit sportlichem Gruß Klaus |
#8
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Der Wechsel von einer RV in die benachbarte RV innerhalb eines Regionalverbandes wird vollzogen durch:
1. Kündigung der Mitgliedschaft in der alten RV zum 01.01.2015 mit Einschreiben bis zum 31.Oktober an die abgebende RV. 2. Antrag auf Aufnahme in die neue RV ab 01.01.2015. Bei Bestätigung der Aufnahme ist die Mitgliedschaft in der neuen RV ab 1.01.2015 gesichert. Gr. E.H. |
#9
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Hallo Sportfreunde, da ich mich hier in der Region auskenne kann ich nur Schreiben das das so schon einige Jahre gehandhabt wird und bis Dato alle gezahlt haben.
Die RV worüber ich Schreibe hat das so mit ihren Mitgliedern beschlossen. M.f.G. Haluter
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https://www.youtube.com/channel/UC5f...f1GdSH2DCHOuiA http://zuchtschlagfigoreynaertbosua.jimdo.com Zum Reichtum führen viele Wege. Und die meisten sind Schmutzig" Marcus Tullius Cicero ( 106-43 v. Chr). " Die Strafe zähmt den Menschen, macht ihn aber nicht besser" Friedrich Wilhelm Nietzsche (1844-1900), deutscher Philosoph. Journal Impact Factor (JIF Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß. |
#10
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RV Wechsel
Hallo Achim,
ich glaube "Deine" RV zu kennen. Mein Rat dazu: "Sie sollte besser auf ihr Geld aufpassen, dann braucht sie keine unrechtmäßigen Forderungen an unzufriedene Züchter stellen". Ansonst hat Taube 740 alles geschrieben. MfG F. St. |
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