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Brieftauben im Sperrgebiet Wermsdorf müssen getötet werden.
Nachdem noch am Montag das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden hat, das die rund 40 Brieftauben eines Züchters im Vogelgrippe-Sperrgebiet in Wermsdorf nicht getötet werden müssen. Hat Heute das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen in einem Eilverfahren anders entschieden. Danach ist es bei der Bekämpfung des gefährlichen Virus H5N1 notwendig, sämtliches Geflügel im Sperrbezirk zu töten. Die Entscheidung sei endgültig. So berichten die Medien.
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