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Panterken 19.05.2003 07:42

Preisflüge 2003
 
Hallo Sportsfreunde!

Ich verstehe das alles nicht mehr! Da gibt es doch jetzt drei unabhängige Studien oder Gutachten oder was auch immer, die ziemlich eindeutig aussagen, dass an diesem zur Zeit gefährlichen Virus Tauben weder erkranken können, noch interne Überträger sein können....ich frage mich da allen ernstes, wie ein Flugverbot überhaupt noch zu rechtfertigen ist.

Es sollte doch in der letzten Woche von der EU eine europaweite Empfehlung getroffen werden, um gleiche Voraussetzungen für alle zu schaffen. In Holland und Belgien wird weiter geschickt....in Deutschland nicht oder allenfalls vereinzelt...wo ist die für Europa einheitliche Empfehlung?

Wir sollten meiner Meinung nach "kollektiven Ungehorsam" praktizieren und nächste Woche in ganz Deutschland einfach schicken...trotz dieser bestehenden schwachsinnigen Verordnungen....sollte eine RV zu einem Bußgeld herangezogen werden, müsste mal eine Musterklage durchgeführt werden....diese Maßnahmen scheinen mir jedenfalls auf Grund der vorhandenen Erkenntnis nicht mehr verhältnismäßig zu sein!!

Es ist ja nicht nur für dieses Jahr....geht das jetzt jedes Jahr so, wenn irgendwo ein Huhn verreckt??

Ich finde, wir sollten schicken....alle!!

Gruß

Panterken

uwe3709 19.05.2003 08:39

RE: Preisflüge 2003
 
Hallo Panterken

Dein Wort in Gottes Ohr,aber...
Das kannst Du vergessen,denn in diesem Verband gibt es zu viele Duckmäuser.Obwohl...,eigentlich nicht nur in unserem Verband,sondern,wenn ich recht überlege,eigentlich in unserer ganzen Gesellschaft.Wenn ich da nur an meine Firma denke.Es wird immer schlimmer,jeder hat Angst etwas zu verlieren,wenn er seine Meinung sagt.Alle schwimmen nur noch mit dem grossen Strom,bloss nicht auffallen ist die Devise.Also,wohl ein gesellschaftliches Problem,oder sehe ich das falsch?

Aber,vielleicht haben wir ja endlich mal Glück und es tut sich diese Woche was,was Positives natürlich hoffe ich.

In dieser Erwartung

Uwe3709

Hase1 19.05.2003 09:39

RE: Preisflüge 2003
 
Hallo Panterken!
So wie mir bekannt ist,ist nicht eindeutig erwiesen das die
Taube die Krankheit nicht übertragen kann.
Die Auswertung auf der Insel Riems hat ergeben das unsere
Tauben die Pest wenn überhaupt nur im geringen Maße übertragen
können.Wenn die Aussage wär,die Tauben und andere Ziervögel
können die Krankheit nicht übertragen,dann hätten wir meiner
Meinung nach fliegen müssen.Aber wier leben ja auch in Deutschland
und hier ist der Bürokratismus einfach noch zu groß.In Belgien
und Holland wird der Brieftaubensport ebend noch professionel
betrieben,dort lassen die Behörden ganz anders mit sich reden.
Bei uns will keiner einen Schritt zu viel machen ,weil er Anst um
seinen Arbeitsplatz im Falle einer Fehlentscheidung hat
Hase

Panterken 19.05.2003 10:23

RE: Preisflüge 2003
 
Hallo, Hase!

Nach meinen Informationen ist es relativ eindeutig erwiesen, dass Tauben nicht daran erkranken können und keine "inneren Überträger" sein können. Tauben können sich also nicht infizieren und bilden keine Anti-Körper.

Richtig ist, dass Tauben wohl im geringen Maße Überträger sein können, als sogenannte äußere Überträger. Das kann aber jeder und alles sein, der Mensch, andere Tiere...und, wie vermutlich im Viersener Fall...ein Futtermitteltransporter aus Belgien.

Es ist doch daher in keinster Weise gerechtfertigt, Transfers aller Art zuzulassen, nur keine Taubentransporte...wo liegt da die Begründung?

Mich würde jetzt also wirklich interessieren, wie die EU-Entscheidung speziell im Hinblick auf Tauben, ausgegangen ist....wurde überhaupt darüber, wie angekündigt, entschieden?

Wer weiß etwas?

Gruß

Panterken

Berger OVATOR 19.05.2003 11:17

RE: Preisflüge 2003
 
Ordnungswiedrigkeiten werden mit bis zu € 25.000 bestraft!

Es müssen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden!
Nur wenn diese vom Veterinäramt vorliegt, mit allen länderspezifischen Vorgaben zum Transport etc., können Flugverantaltungen durchgeführt werden.

Innerhalb von NRW darf derzeit kein Geflügel (u.a. auch Tauben) transportiert werden. D.h. keine privaten Trainingsflüge! Ausnahmen können von der zuständigen Behörde erteilt werden!

mfg Berger


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