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juergen 04.07.2022 10:32

Unikon - Neue Software und Freischaltcode
 
Hallo zusammen,

wir sind über die Meldung auf der Riro-Homepage gestolpert:

Ab der Jungreise 2022 müssen in allen UNIKON Rechnern und in allen UNIKON Module die aktuelle Gerätesoftware V3.65 einspielt sein.
Zusätzlich hierzu benötigen alle UNIKON Profi Module einen kostenpflichtigen Freischaltungscode.


http://www.bas-riro.de/

Der Freischaltcode kostet pro Modul 49,90 Euro und kann über Firma Riro bestellt werden. Ansonsten lassen sich die Jungtauben nicht zuordnen!

Dazu wird die Gerätenummer auf der Rückseite des Moduls benötigt. Die Freischaltung gilt dann nur für dieses Modul.

Mit freundlichem Gruss
Jürgen

Hotwing50 06.07.2022 09:42

Guten Morgen,
vielleicht kann mich hier mal jemand aufklären. Ich habe vor Jahren eine komplette Unikonanlage, bestehend aus einem Bediengerät samt Netzgerät, einem Modul und 2 Antennen beim Hersteller käuflich erworben. Die Nutzung der Anlage war nicht auf einen bestimmten Zeitraum limitiert. Tritt außerhalb der Garantie bzw. Gewährleistung ein Schaden auf, obliegt es mir, darüber zu entscheiden, ob ich den Schaden kostenpflichtig beheben lasse oder nicht. Das gleiche gilt, wenn ich Zusatzausstattungen erwerben möchte, die im Kaufpreis nicht enthalten waren.
Nun ist es aber so, dass die weitere Nutzung der Unikonanlage vom Ankauf eines kostenpflichtigen Freischaltcodes abhängig gemacht wird.
Inwieweit habe ich einen Nutzen von diesem kostenpflichtigen Freischaltcode und inwieweit kann der Vertreiber die zukünftige Nutzung dieser Anlage, die ich ja bis zur Außerbetriebnahme durch einen nicht behebbaren Defekt oder ähnliches erworben habe, überhaupt von zusätzlichen Kosten abhängig machen?
Ich habe beispielsweise noch nie gehört, dass ein Fahrzeughersteller die Nutzung eines Fahrzeuges nach ein paar Jahren davon abhängig macht, dass man einen Freischaltcode zum Weiterfahren erwirbt.
Ich würde mich freuen, wenn mich jemand hier vielleicht über dieses seltsame Geschäftsgebaren aufklären könnte.
Viele Grüße
Hans-Albert

Glantalflieger 15.07.2022 07:16

Hallo zusammen,
es ist tatsächlich nicht möglich, die Jungtauben zuzuordnen. Nach meiner Auffassung ist jetzt einmal die Rechtsabteilung unseres Verbandes gefordert. Mach meinem Empfinden werden die Besitzer von Unikon-Profianlagen genötigt, da ja der Verkauf von Unikon-Champ beschleunigt werden soll. Es stellt sich mir die Frage, ob der Hersteller hier seine Machtposition nicht gesetzwidrig ausnutzt. Es bleibt im Augenblick nur die Alternative den Code kostenpflichtig zu erwerben oder eine Klage anzustreben. Wo bleibt hier der Käuferschutz. Es wäre sehr nett, wenn sich die Führung des Verbandes einmal dazu erklären würde.

Hotwing50 15.07.2022 08:30

Guten Morgen,
ob es sich hierbei um eine Nötigung handelt sei mal dahingestellt. Zumindest handelt es sich aber meiner Einschätzung nach um eine unlautere geschäftliche Handlung gegenüber dem Verbraucher und das ist unzulässig.
Ich weiß durch verschiedene Gespräche mit Mitgliedern unseres Präsidiums, dass der Dt. Brieftaubenverband bereits in dieser Angelegenheit tätig geworden ist und möchte mich auch an dieser Stelle für sein Engagement bedanken.
Da Rechtsangelegenheiten in der Regel sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, wird dem Unikon- Nutzer im Moment nichts anderes übrig bleiben, als den kostenpflichtigen Freischaltcode zu erwerben, wenn er an der Jungtierreise elektronisch mit dem System konstantieren will.
Ich kann jedem nur empfehlen, bei der Beantragung des Freischaltcodes in das Feld "Bemerkungen" einen Zusatz wie zum Beispiel "Vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass die Zahlung der von Ihnen geforderten Gebühr für den Freischaltcode unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung erfolgt" oder ähnliches zu hinterlegen. Das erhöht sicherlich die Chancen, nach Klärung der Rechtslage wieder an sein Geld zu kommen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Hans-Albert


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