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Alt 08.03.2019, 05:44
Hotwing50 Hotwing50 ist offline
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Guten Morgen,
jeder sollte im Rahmen seiner Möglichkeiten darum bemüht sein, neue Mitglieder für den Brieftaubensport zu werben. Wer darauf verzichtet, weil er in einem neuen Mitglied einen möglichen Konkurrenten sieht, der hat meiner Ansicht nach einen ganz gehörigen an der Klatsche.
Ob es in der Praxis einen Sinn macht, dass jede Reisevereinigung einen Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit zu wählen und zu benennen hat, wage ich ehrlich gesagt zu bezweifeln.
Die RV'en, die bisher Öffentlichkeitsarbeit betrieben haben, taten dies auch ohne die formelle Zuweisung dieses Amtes. Und diejenigen, die bisher diesbezüglich nichts getan haben, werden zwar das Amt pro Forma besetzen, aber wohl zukünftig genau so wenig tun wie in der Vergangenheit.
Die Argumentation der Fürsprecher für dieses Amt, dass durch dieses Dekret des Verbandes nun mehr Öffentlichkeitsarbeit in den RV'en betrieben wird, halte ich für sehr blauäugig. Mir fehlt auch hier die erforderliche Konsequenz bei der Verankerung in der Satzung. Denn diese hätte daraufhin zielen müssen, dass am Ende des Jahres von den RV'en ein Rechenschaftsbericht hätte vorgelegt werden müssen, was im Laufe des Jahres an Öffentlichkeitsarbeit getan wurde.
Aber was macht man dann mit den RV'en, die diesbezüglich nichts nachweisen können? Löst man sie auf? Belegt man sie mit einer Geldstrafe und falls ja, wo findet man hierfür die gesetzliche Grundlage? Ich bin mir nicht sicher, ob die Verbandsehrengerichtsordnung da was hergibt, zumal ja wohl auch nur in der Verbandssatzung festgeschrieben wird, dass ein Öffentlichkeitsbeauftragter von jeder RV zu wählen ist....und das wird ja auch jede RV tun.
Was meint ihr denn, wieviele Artikel ich während den letzten Jahren an die regionalen Zeitungen geschickt hatte und wieviel davon veröffentlicht wurden? Ich glaube, die Erfolgsquote der Veröffentlichung lag noch nicht einmal bei 10 % und dabei waren dann Artikel, die redaktionell so gekürzt wurden, dass der eigentliche Sinn des Artikels nicht mehr zu erkennen war.
Ich hoffe sehr, dass die satzungsgemäße Verankerung des Öffentlichkeitsbeauftragen Früchte trägt, der Glaube daran fehlt mir aber.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Hans-Albert
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