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Alt 06.10.2006, 05:22
Hotwing50 Hotwing50 ist offline
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Hallo und Guten Morgen,
was bedeutet denn eigentlich dieser Passung im Absatz IV " Jede Schlaganlage, von der ein Verbandsmitglied in seiner Reisevereinigung gereist hat, ist für eine andere Reisevereinigung gesperrt"? Praktisches Beispiel: Ein Züchter meldet seine Ehefrau, die bis dato noch kein Mitglied beim Verband war, in einer Reisevereinigung eines anderen Regionalverbandes an.Er hatte bisher in seiner alten Reisevereinigung aus dem Taubenschlag in seinem Wohnhaus gereist, sie will nun in der neuen Reisevereinigung aus einem um einige Meter vom Wohnhaus entfernten Gartenschlag reisen. Ist dies statthaft? Oder zählt der Gartenschlag zur Schlaganlage, obwohl er räumlich um einiges von dem Schlag im Wohnhaus entfernt ist? Und was ist, wenn der Gartenschlag neu erbaut wurde, d.h., im letzten Jahr noch nicht Bestandteil des Grundstückes war?
Ich freue mich auf eure Antworten und wünsche euch ein schönes Wochenende.
Hans- Albert
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