Hallo Hotwing,
so verhält es sich auch mit der Satzung in einer mir bek. RV.
Da steht, der betreffende Züchter muss innerhlb der Grenzen der RV wohnen.
Wohnen tut er dort auch. Aber der Schlag liegt eindeutig ausserhalb der RV.
Wie ist die Satzung dann anzuwenden?
Gilt in so einem Fall der Wohnort oder kann man sich auf die Lage des Schlages berufen?
Wer kennt sich in so einem Fall aus?
Gibt es hier irgendwo was nachzulesen, worauf man sich berufen kann?
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Gut Flug
Pfälzer
Lebenserfahrung ist die Summe zumeist schmerzlicher Lernprozesse.
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