Hallo Werner,
die Wünsche und Begehrlichkeiten der "Tierschützer" sind gottseidank nicht Gesetz und deshalb entscheiden die das auch nicht. Es ist aber laut Gesetz verboten, seine Tauben zu töten und zu vergraben oder in der Aschtonne zu entsorgen. Die Tierkörper müssen verwertet und nicht sinnlos beseitigt werden. Das ist damit gemeint.
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