Zitat:
Zitat von Alfred Weber
Hallo Herbert,
ich würde da eine Raubvogel -Lebendfangfalle vor dem Schlag aufstellen mit einer Taube darin und wenn der Raubvogel eingesprungen ist....diesen dann bei einem Naturschützer oder Tierpark/heim abgeben und Du bist deine Sorgen los und kannst Deinen gesunden Tauben wieder tiergerechten Freiflug geben.
Taubengruß
Alfred
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Hallo Alfred,
die Idee mag ja gut sein, nur soweit mir bekannt ist,
sind diese "Habichtfangkörbe" verboten, d.h. das kann
ziemlich teuer werden. Eine Ausnahmegenehmigung,
denke ich, bekommt man auch nicht (Naturschutzbehörde).
In dieser Hinsicht haben wir ganz schlechte Karten.
Ergänzend:
Die Naturschutzverbände haben ganze Arbeit geleistet: Seit Anfang der 1970er Jahre gehören Greifvögel zu den streng geschützten Arten. Obwohl Habichte, wie alle anderen Greifvogelarten, weiterhin im deutschen Jagdrecht als jagdbare Arten aufgeführt sind, genießen sie eine
ganzjährige Schonzeit.
Jede Nachstellung ist daher eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann. 1979 wurde der ganzjährige Schutz des Habichts und der anderen Greifvogelarten durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie für die ganze Europäische Union festgeschrieben – ein bahnbrechender Erfolg.