nichts neues
soweit ich die unendlichen Zeilen interpretieren kann ist alles so wie eigentlich bisher vorgegeben. Auf uns bezogen
1. jeder Brieftaubenzüchter muss sich über die zuständige Behörde registrieren lassen und bekommt eine "Halternummer".
2. Es dürfen nur Tauben über die Grenze transportiert werden die mind. 3 Wochen im eigenen Stall gelebt haben.
3. Alle Tiere müssen entsprechend den akutellen Auflagen geimpft sein
4. der Bestand auf Augenschein keine Krankheitssymtome zeigt
5. Es muss von der jeweiligen Veterinär- Behörde die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt sein......
und da ist das Problem das i.d.R. ein Zeugnis immer aktuell d.h. nicht älter als 3 Tage vor Grenzübertritt ausgestellt sein.
Bin mal gespannt wie Punkt 5 in der Praxis dann gehandhabt wird. Die anderen Punkte 1 - 4 sind bei den Kleintierzüchtern schon die Regel.
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