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Alt 12.08.2019, 19:14
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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Zitat von hekel Beitrag anzeigen
Hallo Rainer,
in der Mustersatzung des Verbandes ist es aber anders geregelt:

6. Alle Mitglieder haben zu Mitgliederversammlungen Zutritt. An Debatten dürfen nur
Delegierte teilnehmen. Der Versammlungsleiter kann jedoch anderen Mitgliedern
das Wort erteilen.

Ich kenne es auch nur so,da seid ihr aber bestimmt eine "Ausnahme",oder?
Wer beschließt denn sowas und warum,frage ich mich.

Gruß Willi



Guten Abend Sportfreund Willi,

da wir uns schon etwas Länger kennen, hast Du sicher nicht an meiner Aussage gezweifelt, oder?
In Kopie nun als Zitat der entsprechende Absatz aus unserer Satzung.


§ 11
Beschlussfassung der Mitgliederversammlung


6. Nur der Vorstand nach § 13 Nr. 1 der Satzung, RV-Delegierten oder deren Vertreter haben zur Mitgliederversammlung zutritt. Der Vorsitzende kann andern Personen den Zutritt gestatten.

Mit dem Absatz 6 des § 11 habe ich weniger ein Problem, wir haben zum Glück einen recht großen Reg.-Verband. Was mich nur sehr stört ist, die Einstellung der Verbandsspitze, vertreten durch den Rechtsvetreter.


BG
Rainer
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MfG
Strasser 84

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