Zitat:
Zitat von Berger
Hallo zusammen,
nur zur Aufklärung und ohne die betreffenden Paragraphen zitieren zu können, nach dem Tierschutzgesetz darf ein Tier nur getötet oder geschlachtet werden, um es von Leiden zu befreien oder es der Küche zuzuführen, also wenn es der Lebensmittelgewinung dient. Es gibt keinen anderen Grund weswegen man Tiere töten darf!
Die Selektion z.B. auf äußere Merkmale (Rassetauben) oder nach Leistungen (Flugtauben) ist nach unserem Tierschutzgesetz in Deutschland verboten! Welche Strafen verhängt werden können ist mir nicht bekannt.
Beste Grüße
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Das stimmt so nur bedingt, denn man kann Tiere z.B. Tiere auch zur Verwendung als Tierfutter töten und dabei wird ja auch selektiert. Nur die Tötung
ohne vernünftigen Grund ist verboten. Also sollte man die geschlachteten Tauben, wenn man sie nicht essen will, keinesfalls in der Mülltonne entsorgen. Aber Selektion gehört zu einer Zucht genauso wie das Anpassen der Tierzahl an die Platzverhältnisse auch aus Tierschutzgründen erforderlich ist. Deshalb meine Klarstellung. Es wäre doch auch schlimm, wenn es anders wäre.
Beste Grüße