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Alt 02.04.2010, 18:10
argail
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Standard Versuch der Klarstellung

Zitat:
Zitat von Klausel Beitrag anzeigen
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Wenn ich als Flugleiter nicht etwas nach rechts oder links fahren kann, um dem schlechten Wetter auszuweisen, dann bin ich so eingeschränkt, dass ich eine sichere Heimkehr der Tauben nicht gewährleisten kann.
Ich weiß nicht, wie sich ein Flugleiter einen Vorteil verschaffen soll, wenn er nach rechts oder links ausweichen muß.
Es ist für alle Tauben der gleiche Heimweg!!!!!!!!!!!
Danach können auch Flugleiter in der Woche nicht füttern

Klaus
Hallo Klaus,
wie ich bereits zu Meinolf sagte,es liegt mir fern, irgendetwas gegen die Arbeit der Flugleiter an sich zu sagen.ZU deinem Punkt direkt: ja natürlich ist es angebracht,ab und zu geringfügig aus der Flugrichtung zu gehen,wenn z.B. 30 Km weiter westwärts die Wettergrenze verläuft.

Aber: auch wenn du mir jetzt Polemik vorwerfen magst oder mir nicht glauben willst, es gibt FGL ,die sich bessere Chancen ausrechnen wenn sie die Tauben so auflassen,dass sie schon allein von der Flugrichtung direkt übers Haus des FGL fliegen müssten.Klar haben alle Tauben den gleichen Weg.

Wenn du aber eine zur Flugrichtung breite RV hast und ihr fliegt,sagen wir mal ,vom Osten, euer Flugleiter hat in der RV die südlichste Lage und lässt ohne erkennbaren Grund den Kabifahrer einen Auflassplatz im SÜDEN anfahren und nicht im Osten, also fast im 90-Grad-Winkel zur eigentlichen Auflassrichtung,würde dir das nicht komisch vorkommen????

Sei es dahingestellt,ob der FGL dadurch tatsächlich einen Vorteil hat weil die Tauben aus Süden und somit als erstes über sein Haus kommen(glaub ich auch nicht so recht): allein der Versuch so eines Beschisses ist absolut unterste Schublade und da schiebt der § 2a einen Riegel vor,richtigerweise wie ich finde.....

Im Übrigen bin ich der Meinung,wenn auf einem Auflassplatz des aktuellen Flugplanes kein Auflass möglich ist, kann man auch zum nächstkürzeren zurückfahren,man muss nicht stoisch die Kilometer erreichen.Wenns gar nicht passt,kann man den weiten Flug ja am nächsten WE durchführen(siehe mein Beitrag unten).

Die bisherigen Kompetenzen der FGL waren mir persönlich zu weit gesteckt,dies hat sich nun geändert,aber an der Hauptaufgabe der FGL,nämlich die Gewährleistung eines sauberen Fluges,wurde in keinster Weise gerüttelt.

Mag sein,dass ich als gebranntes Kind dies besser verstehen kann als jemand ,bei dem immer alles glatt läuft,aber als Schutzfunktion vor so willkürlichen Aktionen wie bei uns sehe ich den §2a als vollkommen gerechtfertigt an.

Klaus,ich wollte dir und allen anderen ehrlichen FGL nie auf den Schlips treten,ich habe einen Heidenrespekt vor eurer Arbeit und eurem gezwungenermaßen dicken Fell,aber auch unter euch gibt es schwarze Schafe und genau denen soll ein Riegel vorgeschoben werden,nichts Anderes.

Hoffe,ich konnte alle Unklarheiten nun ausräumen.

Ansonsten respektiere ich eure Skepsis gegenüber dem neuen § 2a, teile sie aber nicht!!! Auch das bitte ich zu respektieren....

Sportsgruß,

Michael
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