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Alt 04.09.2018, 16:22
Berger Berger ist offline
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Zitat:
Zitat von Hoeffi Beitrag anzeigen
Ohne die betreffenden Paragraphen oder deren Auslegung zitieren zu können, sollte man die Leute nicht verunsichern.
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder...

Für das notwendige Töten von Tieren gibt es verschiedene Gründe, beispielsweise:
- das Töten im Rahmen der Schlachtung zur Lebensmittelgewinnung
- das Töten schwerkranker oder verletzter Tiere als Erlösung
- das Töten von Tieren im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, um die Ansteckung anderer Tiere zu verhindern.

Aber auch das Verfüttern an ein anderes Tier, was v. a. in der Terraristik eine große Rolle spielt, gilt als vernünftiger Grund.


aber gut zu wissen ;-) :

Geschützt durch den zentralen Grundsatz des § 1 des Tierschutzgesetzes ist grundsätzlich jedes lebende Tier, unabhängig davon, ob es sich um ein Wirbeltier (z. B. Maus) oder ein wirbelloses Tier (z. B. Mücke) handelt. Getötet werden darf ein Tier nur, wenn hierfür ein vernünftiger Grund vorliegt. Andernfalls ist die Tötung rechtswidrig und kann strafrechtlich geahndet werden.
Hallo,
Super und vielen Dank für die ausführliche Darstellung.

Aber wo lag jetzt eine Verunsicherung vor?

Beste Grüße
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