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Alt 02.04.2010, 10:23
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Krolock Krolock ist offline
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Hallo FranzJosef,
im § 2a heißt es: Zur Änderung des Reiseplans ist er nicht befugt.
Bei dem von Dir aufgeführten Beispiel mit Wochenende 10 und idealen Bedingungen gehe ich davon aus, daß sich der Flugleiter z.B. am Mittwoch mit der Vorstandschaft in Verbindung setzt und dann " kein " Rückflug stattfindet.
Natürlich gibt es auch dann immer wieder Züchter, die völlig dagegen sind, denn diese hätten ja dann schon am Dienstag etwas anderes ins Wasser und am Mittwochmorgen etwas anderes über das Futter geben müssen......
Auch bei uns gibt es Züchter, die schon zum HB - Männchen werden, wenn der Flug nur um einen Tag verschoben wird. " Auf dem Reiseplan steht aber Samstag...!!" Dieser Samstag wurde aber z.B. im Januar bei Erstellung des Reiseplanes festgelegt, aber keiner weiß doch, wie am Samstag den 29.. Mai das Wetter ist..
Flexibilität ist in diesem Sport ein Fremdwort !!!!!!!!
Gruß
uwe
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