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Alt 02.04.2010, 10:39
FranzJosef FranzJosef ist offline
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Beiträge: 1.038
Böse Das ist die Krux !!

Zitat:
Zitat von Krolock Beitrag anzeigen
Hallo FranzJosef,
im § 2a heißt es: Zur Änderung des Reiseplans ist er nicht befugt.
Bei dem von Dir aufgeführten Beispiel mit Wochenende 10 und idealen Bedingungen gehe ich davon aus, daß sich der Flugleiter z.B. am Mittwoch mit der Vorstandschaft in Verbindung setzt und dann " kein " Rückflug stattfindet.
........
Flexibilität ist in diesem Sport ein Fremdwort !!!!!!!!

Mit diesem Beschluß wurde aus flexibel nur noch phlematisch!!!

Gruß
uwe

Hallo Uwe,

genau so handhabten wir es die letzten Jahre. Aber dies ist durch die "Paragraphenspalterei" nicht mehr möglich!! Die Vorstandschaft ist nicht befugt den Reiseplan zu ändern da die Vorstandschaft auch den Plan nicht beschlossen hat !! Nur die Mitgliederversammlung als beschliessendes Organ hat die Befugnis zur Änderung !! Wenn ein einziges Mitglied nun einen Flug welcher nicht nach Plan und Auflassort ( kürzer geht immer aber länger nicht ) gestartet wird Einspruch einlegt, hat es zur Folge dass der Flug für die komplette Gemeinschaft annuliert wird !!! - Super, oder ??

Das heisst auch für alle welche nur einen 600er geplant haben, aber wetterbedningt der Flug nicht stattfinden kann, dieser für die Meisterschaft ja so wichtige Pflichtflug nicht mehr nachgeholt werden darf. Es besteht nicht mehr die Möglichkeit dann z.B. einen geplanten Folgeflug vom 400er zum 600er umzufunktionieren !!!
Es sei denn die Organisation macht eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter der Woche ( nicht Möglich wegen der Ladungsfristen ) und beschliesst eine Änderung des Reiseplanes. Alles Andere ist Makulatur !!!
Seit Euch darüber im Klaren !!!

Wie schon in meinem Erstbeitrag geschrieben.
Abstimmung ohne sich Gedanken zu machen !!!

Gruß

FranzJosef
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