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Alt 15.02.2014, 17:39
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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Standard

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Hallo Markus

Solange der Sportsfreund sich hat sonst nichts zu Schulden hat kommen lassen, wird er natürlich Reisen können. Wir leben ja in einem Rechtsstaat, zuerst muß man ihm das gegenteil von Versehen also vorsätzlich beweisen. Wenn er es nicht schon öfter oder auch mehrfach gemacht hat, dann wird das mit dem Beweis nicht so einfach sein.
Weiter hat er dieses Versehen ja auch noch eingeräumt.

PS: Da werden sogar die Anwälte nicht mal alle einer Meinung sein.
Hallo Herrmann,
Deine Rechtsauffassung ist ja hochgradig abenteuerlich.

würdest Du auch einem Bankräuber dem die Polizei im Nacken sitzt und der dann rasch das geklaute Geld zur Bank bringt zugestehen, das er den Raub aus Versehen begangen hat?
Um ihm was vorwerfen zu können, muss er nach Deiner Meinung ja schon Wiederholungstäter sein.

In dem hier diskutiertem Fall ist besonders zu berücksichtigen, das dieser „reuige Sünder“ nicht irgend ein Züchter mit wenig oder gar keiner Ausstellungserfahrung. Nein hier geht es um einen ausgewiesenen Fachmann im Ausstellungswesen, nämlich um einen Preisrichter.
Die Austellungsberechtigung für seine Tauben hat zudem noch sein langjähriger Freund und ebenfalls Preisrichter, mit seiner Unterschrift bestätigt.

Und dieses Preisrichter-Gespann hat noch weitere Funktionen bis hin zur Mitgliedschaft im Präsidium Deutscher Brieftaubenzüchter.

Jetzt schieben sich die beiden Freunde gegenseitig den "schwarzen Peter" zu.
Der 1. hat vom vom Freund, der auch Listenhersteller ist, die Preise so übernommen und der 2. hat vom 1. die Unterlagen so spät bekommen, daß keine Zeit zur Prüfung vorhanden war.


PS: unbefangene Anwälte müssen hier zwangsläufig einer Meinung sein.



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MfG
Strasser 84

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