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Alt 15.02.2014, 18:51
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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Zitat von Brillant04 Beitrag anzeigen
Hallo Strasser!
Ich kann Dir da nicht ganz recht geben, was Deinen Vergleich mit dem Bankräuber betrifft. Ein Bankräuber, der seine Beute wieder zurückbringt, hat bereits eine Straftat begangen. So weit kann man in diesem Fall sicher nicht gehen. Vorsatz, so die Legaldefinition, ist mit Wissen und Wollen.
Dieses mit Sicherheit nachzuweisen wird im vorliegenden Fall nicht einfach werden. Die Beweispflicht liegt hier nicht beim Beschuldigten. Allein deshalb werden hier die juristischen Meinungen zwangsläufig auseinanderklaffen...
Es hat alles ganzheitlich betrachtet einen gewissen bitteren Nachgeschmack, so gebe ich Dir in Deinen Ausführungen recht.
Recht haben und Recht bekommen, ist oftmals nicht das Selbe.
Standard sagt es treffend!
Gruß, Mario
Hallo Mario,

allem Anschein nach kennst Du nicht das Anmeldeformular, das für jede Taube die ausgestellt werden soll, auszufüllen ist. Sonst würdest Du wissen, das schon Flüge erfunden werden müssen um auf mehr Preise zu kommen, als die jeweilige Taube tatsächlich errungen hat. Da noch von Versehen zu sprechen, ist ist die allerhöchste Schule des Verarschens.
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MfG
Strasser 84

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