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Alt 17.04.2014, 09:41
linus linus ist offline
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Hallo;

Der § 5 Absatz 1 der Reiseordnung erklärt recht deutlich wie mit Trainingstauben zu verfahren ist.

Sie müssen in separaten Listen aufgeführt werden, durch einen Gummiring, elektronischen Ring oder Telefonring gekennzeichnet sein.

Grüße Linus
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