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Alt 02.03.2020, 06:49
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Pfaelzer Pfaelzer ist offline
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Registriert seit: 11.04.2001
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Standard gemeldete Tauben

Hallo Sportfreunde,
folgendes wurde mir von einem Sportfreund der nicht genannt werden will, der sich aber im Recht wohl bestens auskennt zugemailt. Und ich könnte es veröffentlichen wenn ich wollte. Und das tue ich hiermit. Und da er bisher in allem Recht hatte, auch wenn es mir mal nicht "in den Kram" passte, veröffentliche ich jetzt das.


1. Taube bei der zuständigen Ortspolizeibehöre abgeben.
2. Dort auch die Telefonnummer des Besitzers oder die Adresse abgeben.
3. Man kann anbieten, die Taube, da man Fachmann ist und Platz hat, für die Ortspolizeibehörde (OPB) zu "verwahren". Dies jedoch für Kosten von xx pro Tag.
4. Die Ortspolizeibehörde wird/kann sich mit dem Züchter in Verbindung setzen.
5. Sie kann die Taube in ein Tierheim bringen.
6. Da der Eigentümer bekannt ist, kann der meldene Züchter, der den Fund bei der OPB abgegeben hat, auch nicht automatisch nach 6 Monaten Eigentümer werden.

!!!!!!! Alle entstandenen Kosten kann/wird die Ortspolizeibehörde gegen den Eigentümer geltend machen. Das geht hin bis zur Pfändung/Zwangsvollstreckung. Wenn die Ortspolizeibehörde bei dem anruft, ihm die Marschrichtung angibt und auf die Kosten verweist, ist der "geheilt". Einmal die Kosten bezahlt, wird der in Zukunft wissen, was er tun muss.!!!!
Die wenigsten Züchter wissen um die rechtliche Situation. Sollst mal sehen, wie die so schnell geheilt sind. Die Ortspolizeibehörde ist zuständig für Fundsachen und eine zugeflogene Taube ist eine Fundsache im rechtlichen Sinn.


Da kommt Freude auf, das weiß ich jetzt schon. Aber da ich von der Pfannenschwingenden Zunft bin: Wie bestellt so serviert!
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Gut Flug
Pfälzer

Lebenserfahrung ist die Summe zumeist schmerzlicher Lernprozesse.

Geändert von Pfaelzer (02.03.2020 um 06:58 Uhr)
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