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Alt 20.08.2019, 10:14
WernerW WernerW ist offline
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Zitat von taubendidi Beitrag anzeigen
Moin Christian
Danke,du sprichst mir,und sicher fast allen hier,aus dem Herzen. Wer eine Frage stellt wie die oben angeführte war nie ein richtiger Taubenzüchter,denn sein Herz war nicht dabei. Wie kann man sonst eine solche Frage stellen ???

Nun Sportsfreund


Pöbel ruhig weiter wenn dir Spaß macht ich habe ein Herz und sogar eine Seele für solche Trolle aus den Norden
Ich denke mal ein Interessanter Beitrag brauch ich nicht weiter schreiben



Dürfen sich Taxifahrer „am Arsch lecken“ lassen?

Im schwäbischen Ehingen schon. Dort hatte ein Taxifahrer mit dem bekannten Ausspruch einen Fahrauftrag abgelehnt. Das Amtsgericht Ehingen urteilte: Die Aufforderung sei im schwäbischen Sprachgebrauch keine strafbare Beleidigung (Az.: 2Cs 36 Js 7167/09), sondern als „Zurückweisung einer als Zumutung empfundenen Bitte gesellschaftlich akzeptiert“.


ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
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mit freundlichen Grüßen
Werner
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