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Alt 11.04.2020, 06:25
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Mime Mime ist offline
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Hallo,
Frau Bahner hält sich an ihr versprechen.
Sehr gerne habe ich Sie über 25 Jahre als Anwältin begleitet und mich für Ihr gutes Recht eingesetzt.
Mit der Entscheidung des BVerfG vom Karfreitag, 10. April 2020 habe ich meine Anwaltszulassung zurückgegeben.
Es ist mir leider nicht gelungen, den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland, insbesondere unsere verfassungsrechtlich verankerten Grundrechte und die unverbrüchlichen Menschenrechte vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtensten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.
Damit ist heute unser Rechtsstaat gestorben, den wir noch letztes Jahr mit dem 70-jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Unser Rechtsstaat lag schon seit zwei Wochen sterbend auf der Intensivstation und konnte von mir leider nicht wiederbeatmet werden. Es fehlten 83 Millionen Beatmungsgeräte.
In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts mehr für Sie tun.

Ich war sehr gerne für Sie da und bedanke mich ganz herzlich bei allen Menschen, die mich in der Woche vom Freitag, 3. April 2020 bis Karfreitag, 10. April 2020 unterstützt und begleitet haben.
Ihre Beate Bahner,

http://www.beatebahner.de/lib.medien...ngsgericht.pdf

Und welcher „unabhängige“ Richter am #BVerfG hat dafür gesorgt, dass dieser Eilantrag der Kollegin #Bahner gegen die Corona-Maßnahmen krachend abgewiesen wurde: Genau, das Ex-
@CDU
-Bundesvorstandsmitglied und Ex-#CDU-Bundestagsabgeordneter Stephan #Harbarth. Gewaltenteilung?
Die Dame - sorry wenn ich das so sage - scheint ganz schwer einen Nagel im Kopf zu haben. Jetzt von der "menschenverachtensten Tyrannei, die Die Welt je gesehen hat" und von Diktatur zu sprechen und das Ende des Rechtsstaates auszurufen zeugt von einem erbärmlichen Geschichtsbewusstsein, von völliger Unkenntnis der Situation in derzeitigen Diktaturen und davon, dass die gute Frau sich selbst einfach viel viel zu wichtig nimmt. Wenn sie nun nicht mehr als Anwältin arbeiten möchte, schlage ich vor sie arbeitet als Hilfskraft in einem Pflegeheim mit Corona-Patienten. Solche Menschen müssen an "die Front".....täte einem nur leid um die bedauernswerten Patienten.

Zu den Hintergründen u.a.: presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4567699
Die Frau hatte trotz der derzeit geltenden Rechtslage zu Demonstrationen aufgerufen. Gerade als Juristin hätte sie wissen müssen, dass man zwar auf dem Rechtsweg gegen das Demonstrationsverbot vorgehen, nicht aber einfach zu einer Demonstration aufrufen darf.

Welcher Richter am Verfassungsgericht wäre denn genehm gewesen? Du scheinst dich ja auszukennen.

Geändert von Mime (11.04.2020 um 07:02 Uhr)