Einzelnen Beitrag anzeigen
  #14  
Alt 04.09.2018, 22:06
Berger Berger ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2001
Ort: Winseldorf
Beiträge: 579
Standard

Zitat:
Zitat von Hoeffi Beitrag anzeigen
Das stimmt so nur bedingt, denn man kann Tiere z.B. Tiere auch zur Verwendung als Tierfutter töten und dabei wird ja auch selektiert. Nur die Tötung ohne vernünftigen Grund ist verboten. Also sollte man die geschlachteten Tauben, wenn man sie nicht essen will, keinesfalls in der Mülltonne entsorgen. Aber Selektion gehört zu einer Zucht genauso wie das Anpassen der Tierzahl an die Platzverhältnisse auch aus Tierschutzgründen erforderlich ist. Deshalb meine Klarstellung. Es wäre doch auch schlimm, wenn es anders wäre.
Beste Grüße
Hallo nochmal,
Ich hoffe wir reden nicht aneinander vorbei, denn das Töten von Tieren ohne vernünftigen Grund ist verboten und die Gründe sind definiert und ja auch angeführt worden. Soweit besteht doch Einigkeit.
So wie ich es lese und verstehe ist das Selektieren nicht als vernünftiger Grund definiert worden. Das Töten Cobb Tieren aus Platzgründen ist auch nicht ein vernünftiger Geubd im Sinne des Tierschutzgesetzes. Zumindest für mich nicht zu erkennen.
Insofern bleibt die Frage nach der vorgehaltenen Verunsicherung?
Mit Zitat antworten