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Alt 16.09.2018, 11:24
WernerW WernerW ist offline
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Zitat von Hoeffi Beitrag anzeigen
Hallo Werner,
die Wünsche und Begehrlichkeiten der "Tierschützer" sind gottseidank nicht Gesetz und deshalb entscheiden die das auch nicht. Es ist aber laut Gesetz verboten, seine Tauben zu töten und zu vergraben oder in der Aschtonne zu entsorgen. Die Tierkörper müssen verwertet und nicht sinnlos beseitigt werden. Das ist damit gemeint.


Hallo Klaus...

nun erst mal Danke das du geantwortet hast, es ist teilweise gut so wie du oben schreibst , aber Realität ist nur das was Dir subjektiv so erscheint. Jeder bastelt sich halt seine eigene Realität.
Das meine ich:

Es ist aber laut Gesetz verboten, seine Tauben zu töten und zu vergraben oder in der Aschtonne zu entsorgen. Die Tierkörper müssen verwertet und nicht sinnlos beseitigt werden.


Das Tierschutzgesetz (§ 2) erlaubt das Töten von Tieren nur, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. Dieser liegt vor bei verletzten Tieren oder Tieren mit einer Krankheit, die große Schmerzen oder Leiden verursacht, wenn es keine andere praktikable Möglichkeit gibt, diese Schmerzen oder Leiden zu lindern. In diesem Fall spricht man von einer Nottötung. Quelle:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/tiertoetung.html
oder :

Nicht seuchenverdächtige Kleintiere, wie Mäuse, Wildkaninchen, Hasen, Igel, Eichhörnchen, Singvögel, Tauben, Kröten oder Ratten, werden nicht durch das HU abgeholt. Da diese Kadaver die öffentliche
Ordnung nur geringfügig stören, wäre der Aufwand durch die Abholung nicht verhältnismäßig. Hinzu kommt, dass diese Tierkörper als Nahrungsquelle für andere Tiere dienen und damit einen wichtigen Bestandteil des Ökosystems darstellen. Sollten sich die Bürger in Einzelfällen dennoch durch die Kadaver gestört fühlen, können sie diese selbst als Abfall über die Mülltonne entsorgen. Aus hygienischen Gründen ist es empfehlenswert, die Kadaver dabei nicht mit bloßen Händen zu transportieren, sondern zum Beispiel Handschuhe zu tragen oder eine Schaufel zu benutzen. https://www.hamburg.de/tiere/4333136/umgang-mit-toten-tieren/


Am besten beim jeweiligen Amt nachfragen.
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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