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Alt 06.07.2022, 09:42
Hotwing50 Hotwing50 ist offline
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Guten Morgen,
vielleicht kann mich hier mal jemand aufklären. Ich habe vor Jahren eine komplette Unikonanlage, bestehend aus einem Bediengerät samt Netzgerät, einem Modul und 2 Antennen beim Hersteller käuflich erworben. Die Nutzung der Anlage war nicht auf einen bestimmten Zeitraum limitiert. Tritt außerhalb der Garantie bzw. Gewährleistung ein Schaden auf, obliegt es mir, darüber zu entscheiden, ob ich den Schaden kostenpflichtig beheben lasse oder nicht. Das gleiche gilt, wenn ich Zusatzausstattungen erwerben möchte, die im Kaufpreis nicht enthalten waren.
Nun ist es aber so, dass die weitere Nutzung der Unikonanlage vom Ankauf eines kostenpflichtigen Freischaltcodes abhängig gemacht wird.
Inwieweit habe ich einen Nutzen von diesem kostenpflichtigen Freischaltcode und inwieweit kann der Vertreiber die zukünftige Nutzung dieser Anlage, die ich ja bis zur Außerbetriebnahme durch einen nicht behebbaren Defekt oder ähnliches erworben habe, überhaupt von zusätzlichen Kosten abhängig machen?
Ich habe beispielsweise noch nie gehört, dass ein Fahrzeughersteller die Nutzung eines Fahrzeuges nach ein paar Jahren davon abhängig macht, dass man einen Freischaltcode zum Weiterfahren erwirbt.
Ich würde mich freuen, wenn mich jemand hier vielleicht über dieses seltsame Geschäftsgebaren aufklären könnte.
Viele Grüße
Hans-Albert
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