§ 10
Mitgliedschaftswechsel
Bildung und Auflösung von Organisationen
I. Wechsel von Einzelmitgliedern innerhalb ihrer Reisevereinigung sind unbeschränkt
zulässig.
II. 1. Wechsel von Einzelmitgliedern in eine andere Reisevereinigung außerhalb ihres
Regionalverbandes oder von Reisevereinigungen in einen anderen Regionalverband
sind nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Fusionen von
Reisevereinigungen oder Regionalverbände sind hiervon nicht betroffen.
__________________
gut flug
Hans-Heinrich
|