08.08.2019, 07:03
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Ort: Schüttorf
Beiträge: 1.673
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[QUOTE=Strasser_84;186985]
Zitat:
Zitat von Berger
Hallo,
Ich stimme ihnen zu, dass auch ich verwundert war ob der vielen Beiträge und Diskussion. Leider muss ich sie enttäuschen, dass ich den Paragraphen nicht aus dem Kopf sagen kann und mir dafür nicht die Zeit nehme den rauszusuchen.
Hallo Herr Berger,
da Sie nicht bereit sind den Beweis für Ihre Behauptung: Tränken ist gemäß Tierschutzgesetz vorgeschrieben, habe ich es für Sie nachgeschaut. Hat über die Suchfunktion meines Rechners ca. 5 min gedauert mit dem Ergebnis, das Ihre Aussage nicht zutrifft.
Es steht absolut nirgendwo etwas über das Tränken. Lediglich das Wort Tränkvorrichtungen kommt 1x vor. Zur Klarstellung: der Paragraph 2a nachstehend als Zitat.
Zitat aus dem Tierschutzgesetz, in der Fassung vom 17.12.2018
§2a
(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen
1.
hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere,
2.
an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen,
Wenn man wie Sie in Sachen Brieftauben so bekannt ist, hätte ich erwartet, dass sie vor der Verkündung Ihrer Thesen erst entsprechende Recherchen betreiben.
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Hallo
Du bist aber einer, drehst dem Alfred das Wort im Mund um. das ist nicht OK
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Gruß Hermann
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !
„Eine gute Rede hat einen guten Anfang und ein gutes Ende – und beide sollten möglichst dicht beieinander liegen.“ ( Mark Twain)
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