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Alt 18.04.2019, 06:22
hornhecht
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Moin,


Elstern dürfen zwar vom 1. Aug. bis 20. Febr. bejagd werden, aber nur von Jagdausübungsberechtigten in einem ausgewiesenen Jagdbezirk (Revier)!!!
Die Jagd in befriedeten Bezirken (bewohnten Gebieten) ist nur in Ausnahmefällen und mit besonderer Genehmigung erlaubt, dazu gehört auch die Fallenjagd, ob mit Kisten oder Netzen ist egal. Denkt also daran, dass ihr euch strafbar macht und mit einem Bußgeld bis 5.000€ belangt werden könnt.

Vergrämen ja, aber mehr nicht!


Gruß
Mathias
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