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Alt 02.04.2010, 20:03
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Zitat:
Zitat von marolegs Beitrag anzeigen
Aufgrund der Änderung des § 2a der Reiseordnung höre ich als Flugleiter und somit auch mit dem Brieftaubensport auf! ...
Hallo Martin,
die Verärgerung über den §2a kann ich nachvollziehen, sogar, dass du sagst, unter den Bedingungen bleibe ich kein Flugleiter mehr. (Wir haben bei uns nun Gott sei dank Alternativen im Reiseplan, deshalb sehe ich es entspannter).

Aber kipp doch nicht gleich das Kind mit dem Bade aus. Was können denn deine Renner dafür, dass man in Dortmund (mal wieder) schlecht geschlafen hat?

Bleibe dem Taubensport erhalten. Schicke entweder nur die Flüge, die du auch selber vom Wetter her anfahren würdest, oder lass sie einfach mal ein Jahr ums Haus fliegen, bis der Groll sich gelegt hat und die Sehnsucht wieder groß genug ist. Denn das wird passieren!

Schlaf noch einmal eine Nacht drüber!
Meinolf
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