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Alt 01.09.2018, 21:55
Berger Berger ist offline
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Standard Tierschutzgesetz

Hallo zusammen,
nur zur Aufklärung und ohne die betreffenden Paragraphen zitieren zu können, nach dem Tierschutzgesetz darf ein Tier nur getötet oder geschlachtet werden, um es von Leiden zu befreien oder es der Küche zuzuführen, also wenn es der Lebensmittelgewinung dient. Es gibt keinen anderen Grund weswegen man Tiere töten darf!

Die Selektion z.B. auf äußere Merkmale (Rassetauben) oder nach Leistungen (Flugtauben) ist nach unserem Tierschutzgesetz in Deutschland verboten! Welche Strafen verhängt werden können ist mir nicht bekannt.

Beste Grüße
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