RE: Veterinärausschuß
<font size="1"> <font color="#FF0000"> LETZTE BEARBEITUNG am: 19-05-03 um 16:13 Uhr ()</font><p><br>Wenn Du mit dem Kabi fährst, dann ist es ein organisierter Wettflug.
Organisierte Flüge, egal ob Trainings-oder Wettflüge sind untersagt.
Es ist sogar eine Strafe dafür ausgelobt welche je nach Ermessen bis EURO 25.000,- betragen kann.
Erlaubt sind lediglich private Einzelauflässe !!!!!
Glaub es mir, ich hab auch schon versucht das Gesetz nach alle Richtungen zu vergewaltigen.
Leider nicht mit Erfolg, da Seuchengesetzt normales Gesetz ausser Kraft setzt !!!!!
Wenn Du das Schlupfloch finden solltest, dann gib uns allen bescheid !
Danke
FranzJosef
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