Es steht nicht im Gesetz, dass das Töten wegen Selektion oder aus Platzgründen verboten ist oder das Tiere nur Nahrungsmittelgewinnung getötet werden dürfen.
Das meine ich mit der Verunsicherung. Natürlich muss ein Züchter oder Tierhalter seine Bestände reduzieren dürfen, das geht doch gar nicht anders. Und dabei selektiert er. Er muss dann aber die Tierkörper auch verwerten, also einen vernünftigen Grund vorweisen. Und da ist nicht nur die Zuführung in die Küche eine Option. Die Tierkörper sollen nur nicht sinnlos entsorgt werden. Das wollte ich klarstellen.
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