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Alt 04.11.2007, 08:21
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Heinrich Heinrich ist offline
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Registriert seit: 16.07.2005
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Hallo Herr Züchterkollege,

der eine Satz vom Verwaltungsgericht ist sicherlich aus dem Zusammenhang gerissen. Wichtig wären die genauen Umstände, wie es zu diesem Satz (aus einem Urteil?) gekommen ist.
War die Schlaganlage genehmigt? Ist sie genehmigungsfähig? Gibt´s dort einen Bebauungsplan, oder Bauvorschriften, die den Bau einer Schlaganlage erlauben, oder ihm entgegenstehen. Ist die Taubenhaltung in unmittelbarer Umgebung "ortsüblich"?
Welche Landesbauordnung ist zuständig?
Ziemlich viele Fragen. Aber erst durch ein Gesamtbild kann man evtl. etwas zu Deinem Fall sagen. Und das dann nicht einmal als Jurist, sondern als ein ähnlich Betroffener.

Beste Grüße

Heinrich
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