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Alt 04.11.2007, 08:43
Raymond
Gast
 
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Der Taubenschlag ist lt. unserer Landesbauordnung genehmigungsfrei, lt. Bebauungsplan ist dort landwirtschaftliches Gebiet, vom zuständigen Bauamt wurde der Taubenschlag 2006 bis zur Fertigstellung erlaubt ! aber wegen der massiven Intervention von (sehr sehr reichen Nachbarn!) die in 50 Meter Entfernung ihre Villen haben kam es zu diesem "Urteil" des Verwaltungsgericht. Brieftauben werden hier in dieser Gegend mit den Stadttauben gleichgestellt. Dabei geht von meinem Taubenschlag weder eine Geruchsbelästigung noch sonst eine Gefahr aus. Wie ist deine Erfahrung als "ähnlich Betroffener"?
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