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Alt 04.11.2007, 11:35
timo timo ist offline
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Hallo Raymond,
in der Regel hat die Kommune die Planungshoheit.
Wenn Du jedoch einen Bauantrag eingereicht hast, ging dieser über Deine Kommune.
Zuvor sind jedoch die Unterschriften der direkten Anlieger von Deinem Grundstück einzuholen.
Dann erteilt Deine Kommune als erste die Genehmigung, bevor die Unterlagen an die (Kreisverwaltung Baubehörde) gehen.
Es sei denn, Deine Kommune ist eine kreisfreie Stadt.
Wenn Du all dieses hast, sollte eigentlich nichts mehr am Bau behindern.
Es erscheint mir daher etwas verwunderlich, dass nun Einsprüche kommen.
Entweder sind Deine Unterlagen und Genehmigungen doch nicht ganz vollständig, oder aber es ist wie von Dir beschrieben, keine Lobby für Brieftaubenzüchter oder Geflügelhalter, die selbst auf dem Dorf, schon schalldichte Ställe für ihre Hühner (Gockel) bauen müssen, weil ein Städter aufs Land zieht, das Landleben genießt, sich jedoch mit den hier, ganz normalen Dingen nicht abfinden will.
Aber, wir haben ja auch noch einen Verband mit einem Rechtsbeistand.
Sicher erfährst Du von dort kompetentere Unterstützung.

Viel Erfolg und schöne Grüße
Gerhard

Ps. Deine Schlaganlage finde ich sehr schön.
Von einer Landschaftsverschandelung kann ich ebenfalls nicht erkennen.
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