Hallo Markus
Solange der Sportsfreund sich hat sonst nichts zu Schulden hat kommen lassen, wird er natürlich Reisen können. Wir leben ja in einem Rechtsstaat, zuerst muß man ihm das gegenteil von Versehen also vorsätzlich beweisen. Wenn er es nicht schon öfter oder auch mehrfach gemacht hat, dann wird das mit dem Beweis nicht so einfach sein.
Weiter hat er dieses Versehen ja auch noch eingeräumt.
PS: Da werden sogar die Anwälte nicht mal alle einer Meinung sein.
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Gruß Hermann
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten !
„Eine gute Rede hat einen guten Anfang und ein gutes Ende – und beide sollten möglichst dicht beieinander liegen.“ ( Mark Twain)
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