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Was ist ein Aktives -Passives RV Mitglied
Hallo Sportfreunde,
wie sieht die rechtliche Situation eines RV Mitgledes aus? Darf er an jeder Abstimmung teilnehmen? Wann ist ein Mitglied Aktiv und wann Passiv? Hintergrund: Am Sonntag hatten wir RV Frühjahrsversammlung. Dabei stand auf der Tagesordnung dass nur am Alttierflug teilnehmende Züchter auch an der Abstimmung über z.B. den Meisterschaftsmodus abstimmen darf/soll. Unsere RV ist eine EV, also ein eingetragener Verein. Wie sieht es da im Vereinsrecht aus? Ist das eigentlich rechtlich richtig? Kann eine RV während einer Versammlung bestimmen, dass ein oder mehrere ordentliche Mitglieder der RV bei bestimmten Punkten nicht Abstimmen darf? Ich kann mir vorstellen, dass das eine FG kann, da die FG ja kein Mitglied des Verbandes ist. Obwohl ich sie darauf hingewiesen habe, dass so eine Entscheidung eigentlich nicht korrekt ist (in meinen Augen) und diese Entscheidung anfechtbar ist, haben sie so entschieden. Aber um das geht es mir nicht. Mir geht es darum, kann man Mitglieder während einer Sitzung ausgrenzen. Erlaubt das der Verband bzw. seine Richtlinien? In unserer Rv darf z.B ein Mitglied nicht abstimmen was Angelegenheiten des Altfluges angeht, wenn er keinen Altflug beschickt. Nimmt er nur am Jungflug teil, darf er hier Abstimmen. Brauchen wir uns da wundern keinen Nachwuchs mehr zu haben, wenn in unseren Reihen Demokratie so funktioniert. Der Modus ist mir vollkommen egal. Aber ich lasse mich einfach nicht gerne Ausgrenzen. Und es geht auch nicht nur um mich. Selbst im Hobby fängt jetzt die Willkür schon an. Dabei waren wir kurzfristig mal Modern und hatten eine Setzahlabhängige Meisterschaft. Jetzt haben wir wieder die 5 Besten wie in der Steinzeit. Kurios dabei ist, dass die Nachbar RV einen Tag vorher unser altses Meisterschaftssystem (Setzzahlabhängig) beschließt und wir nun deren Meisterschaftssystem mit den 5 Besten haben. Ich kann ja verstehen, dass einige das nicht verstehen, aber darum Personen oder Mitglieder Ausgrenzen ist meiner Ansicht nach nicht richtig. Eine Bitte habe ich noch, mich interessiert nur das Ergebnis. Ist sowas rechtens oder nicht?
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Gut Flug Pfälzer Lebenserfahrung ist die Summe zumeist schmerzlicher Lernprozesse. |
#2
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Verantwortung?
Hallo ich kenne das nur so das Reisende Mitglieder über die Reise abstimmen,Weil die Nichtreisenden Züchter ja nicht Teilnehmen.Die passiven unterstützen die R.V.en durch Beitragszahlungen? beim Einsetzen?die aktiven Präsentieren durch ihre Reiseerfolge,ob Plus oder Minus die R.V.en.Tragen sozusagen das Risiko? Und um zu verhindern das gekaufte(Passive)stimmen das Zünglein an der Waage sind. Solten also auch nur Aktive abstimmen.
Meine Meinung.M.f.G.Haluter. P.s.ist aber auch in der Regel so Üblich.
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https://www.youtube.com/channel/UC5f...f1GdSH2DCHOuiA http://zuchtschlagfigoreynaertbosua.jimdo.com Zum Reichtum führen viele Wege. Und die meisten sind Schmutzig" Marcus Tullius Cicero ( 106-43 v. Chr). " Die Strafe zähmt den Menschen, macht ihn aber nicht besser" Friedrich Wilhelm Nietzsche (1844-1900), deutscher Philosoph. Journal Impact Factor (JIF Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß. |
#3
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Zitat:
Hallo Haluter,was ist aber mit denen die wenn auch nur an den Jungflügen teilnehmen?Sind das auch passive?Und was sind passive oder aktive Mitglieder?Gibt es da eine Regel?Oder wo steht das zum Nachlesen?Wie schon gesagt, der Meisterschaftsmodi ist mir egal, es geht mir nur darum ob das Legal ist.Und wenn es das richtig ist, wofür gehe ich dann noch zur Versammlung?Wenn das rechtens ist, kann ich dann einen Teil meiner RV Beiträge zurück verlangen? Denn nichts anderes als ein/sein Stimmrecht hat ein Vereinsmitglied innerhalb der RV.Kann das RV Mitglied dann auch einseitig seine Verpflichtungen gegenüber der RV (welche auch immer) ruhen lassen?Danke für Deine Meinung hierzu.
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#4
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Hallo Pfälzer
Wenn die Rv ein eingetragener Verein ist, hat dieser Verein auch eine Satzung und in dieser Satzung stehen auch die Rechte und die Pflichten eines Mitgliedes und so muss dann entschieden werden. Gruss Taubenkorb |
#5
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Hallo Pfälzer,
Taubenkorb hat es auf den Punkt gebracht. In eurer Satzung sollte geregelt sein, wer über was zu bestimmen hat. Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die den Sport aktiv ausüben und die am 1.Oktober des laufenden Geschäftsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die den Sport nicht aktiv ausüben, aber die Interessen der RV fördern. Weiterhin regelt unsere Satzung, dass aktive Mitglieder, jugendliche Mitglieder sowie Ehrenmitglieder das Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung haben. Gibt es in eurer Satzung eine gleiche Regelung, dann ist dieses "Ausgrenzen" rechtens. Warum dies aber dann noch auf die Tagesordnung gesetzt wurde, ist mir rätselhaft, denn der Beschluß war doch unnötig, wenn es eine entsprechende Satzungsregelung gäbe. Schau am besten mal in eurer Satzung nach und melde dich ggfl. wieder, wenn du weitere Hilfe brauchst, gerne auch per PN. LG Hans- Albert |
#6
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Satzung lesen
Guten Morgen,
ein derartiges Vorgehen kann durchaus rechtens sein,wenn es in der RV- Satzung festgelegt ist. Die Satzung wird von der RV Vollversammlung beschlossen und ggf. auch geändert und beim Amtsgericht eingetragen/vorgelegt,ist also rechtsverbindlich durch Beschluss und Eintragung. Zunächst einmal gibt es im Verbandssinn gar keine passiven Mitglieder. Wer beim Verband gemeldet ist,ist aktiv.Ob er nun gar nicht spielt,oder nur Jungreise oder alles. Natürlich steht es der RV frei, nicht beim Verband gemeldete Menschen als passive Mitglieder in die RV aufzunehmen. Auch hierzu muss es einen Passus in der Satzung geben. In unserer RV ist es auch so,dass passiv gemeldete Züchter kein Stimmrecht in der Versammlung haben. ich denke, dass ist dem Gedanken geschuldet, dass bei einer möglichen hohen Zahl an passiven Mitgliedern der Reiseplan/der Vorstand nicht von Menschen bestimmt wird, die gar nicht am Reisen teilnehmen bzw. gar keine (offiziellen) Verbandsmitglieder sind. Zur Vorbeuge von "Seilschaften" ist ein Ausschluss der passiven Mitglieder vom Stimmrecht meines Erachtens ein notwendiger Schritt. Dafür müssen sie auch weniger Beiträge zahlen,meist nur einen Obolus. Deswegen der Tipp: besorge dir eine Satzung deiner RV und lese nach. Falls kein Passus über Wahlrecht passiver Mitglieder darin enthalten ist,ist ein Ausschluß der Passiven vom Wahlrecht nicht zulässig.Gegen Beschlüsse, die unter Auschluß der Passiven gefasst wurden,kann dann wirkungsvoll Widerspruch eingelegt werden. Sportsgruß, Michael |
#7
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!00 Gerächtigkeit?
Hallo diesen Streit hats wohl schon Überall gegeben manche Menschen wollen mit allen mitteln ihre sicht der Dinge Durchsetzen.!00 % Gerechtigkeit wirds wohl nie Geben.Ich finde es auf jeden Fall nicht Richtig bei einer Laufenden Versamlung irgend welche Rechte zu Ändern.Vieleicht hätte man über den Passus abstimmen Können.Das alles ist sehr ärgerlich das habe ich auch Schon in 2RV Miterlebt es geht meist um einen Richtungs wechsel ich habe mal erlebt wie in einer RV mehfach über den Wechsel abgestimt wurde bis es Paste.M.f.g.A.J.
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#8
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Der Punkt stimmberechtigt sollte in der Satzung verankert sein. Hier etwas ändern geht nur über eine vorherige Satzungsänderung. Aktiv oder Passiv sollte auch in der Satzung geregelt sein. Entweder es ist zum Beispiel über die Beitragshöhe oder Zahlung von sonstigen Kosten z. B Reisekostenvorschuss geregelt. Ansonsten sollte ein aktives Mitglied mindestens einen Preisflug beschicken egal ob Jung oder alt. Das kann man natürlich vor der Reisesaison schlecht kontrollieren also sollte man da evtl auf das zurückliegende Reisejahr schauen obwohl das natürlich nicht heißt das er in der kommenden Saison dann nicht passiv ist. Wie auch immer sollte dies alles in der Satzung zu finden sein. Eine Rechtsstreit vor einem ordentlichen Gericht würde ich deshalb aber nicht übers Knie brechen, der kostet nur unnötige Geld. Ich kenn da eine RV die Regelmäßig vor Gericht zieht und schon eine stolze Summe an RV-Vermögen verloren hat. Dann sollte der Züchter doch so konsequent sein u die RV wechseln. Natürlich sollte in so einem Fall dem Züchter auch keine Steine in den Weg gelegt werden von der RV oder dem Regionalverband. Wenn ich da nur an diese unnötigen sperrversuche von Schlaganlagen denke, die vor einem ordentlichen Gericht keine Chance haben.
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#9
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Zitat:
Was ist eigentlich Dein Problem ?? Wenn man wie Du künftig im Elsass reisen will und nicht mehr aktiv am reisen in der Rv-Südliche Weinstrasse teilnimmt. Warum noch abstimmen???Über Meisterschaften,an denen Du selbst nicht teilnehmen wirst??? Denk mal darüber nach Gruss Ottel |
#10
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Zitat:
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