#1
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Das Personal Karrusell dreht sich
Hallo Sportfreunde,
aus der Einladung zur MV ist nicht ersichtlich, wer diese Einladung im Einzelnen erstellt hat. Da sie aber unter „Verband“ in der BT. veröffentlicht wurde, war es sicher das gesamte Präsidium.+ Herrn Rainer Auf der Strasse. Ist es möglich, dass man sich nach Auflistung der Anträge aus dem Präsidium: und nur zwei Anträgen aus den Reihen der Regionalverbände ,Sorgen um die Auslastung der Delegiertenversammlung gemacht hat? Womit ist es sonst zu erklären, dass auf Seite 10 der „BT- 49“ unter dem Tagesordnungspunkt F. außer der Nachwahl für unseren verstorbenen Präsidenten, auch noch Nachwahlen für einen Vizepräsidenten und einen Beisitzer im Präsidium vorgesehen sind. Nach Verbandssatzung ist es Aufgabe der Mitgliederversammlung, die turnusmäßigen Wahlen und erforderlichen Nachwahlen der Mitglieder des Präsidiums durchzuführen. Dazu ist festzustellen: Eine Nachwahl für das Präsidentenamt ist erforderlich. Alles Weitere was da geplant scheint, ist m.E. Klüngel und Postengeschiebe, denn was da nachgewählt werden soll ist doch gerade erst 1 Jahr im Amt. Wer weis genau wer da noch alles um eine Position höher rutscht. Es bleibt nur zu hoffen, dass unser Verbandsjustiziar die Satzungskonformität und die Vereinbarkeit des Vorgehens mit allgemeinen Rechtsvorschriften geprüft hat, damit nicht später wieder enorme Kosten für eine externe Kanzlei zu begleichen sind.
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MfG Strasser 84 |
#2
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Frage
Hallo,
Rainer auf der Staße ist also unser Rechtsheini. Ist der Mann Rechtsanwalt? Arbeitet er nur für den Verband oder macht der das nebenher? Nur mal so für mich. Solche Dinge interessieren mich eigentlich sonst nicht. Aber hier wird von einem Verbandsjustziar gesprochen. Wünsche allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
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Gut Flug Pfälzer Lebenserfahrung ist die Summe zumeist schmerzlicher Lernprozesse. |
#3
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Hallo Strasser,
dieses Vorgehen ist doch in Ordnung. Sollte der alte Vize der neue Präsident werden. Dann müßte ein neuer Vize gewählt werden und falls der aus den Beisitzern hervorgeht fehlt dann auch eín Beisitzer. So würde sich dann das Präsidium nur mit einer 1 Person ergänzt7geändert werden. Gruß und besinnliche Weihnachtstage Michael |
#4
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Hallo Sportfreund Mauer,
was ist denn ein Rechtsh....? Nur zum besseren Verständnis - O-Ton- T.Mauer: Beleidigungen sollten natürlich unterbleiben und die Nettiquette sollte eingehalten werden. Man kann zu unserem Verbandsjustiziar stehen wie man will,aber meiner Meinung nach gehört sich dieser Ausdruck nicht. Eine besinnliche Zeit und nichts für Ungut. Sportfreund - Willi
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]Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus! |
#5
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Hallo Thomas,
Rainer auf der Strasse ist privat so nebenbei auch Rechtsanwalt, und war übrigens früher ein ausgezeichneter Fußballer in Essen. Gruß Franz |
#6
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Zitat:
Deine Sorgen um die Rechtmäßigkeit der kommenden Nachwahl ist begründet.Denn ,wie durchgesickert ist wollen der Vize und der Beisitzer zurücktreten und sich in der Nachwahl zum Präsidenten und Vize wählen lassen. Aber das ist so garnicht statthaft.Denn dagegen sprechen ganz klare Bestimmungen die ich Euch hier mal aufzeigen will. Rücktritt aus dem Vorstadsamt Im Kommentar zu diesem Thema wird bei Sauter/Schweyer/Waldner,,Der eingetragene Verein 18.Auflage " festgestellt,dass der ehrenamtlich tätige Vorstand jederzeit sein Amt niederlegen kann(KGJ29,98 100;OLG Frankfurt Rpfleger 1978,134(134). Er darf dies aber nicht zur,, Unzeit ",sofern er nicht einen wichtigen Grund geltend macht. Das bedeutet,das der Verein eine angemessene Zeitspanne haben muß,um das freiwerdende Vorstandsamt anderweitig zu besetzen. Diese Bestimmung würde auf den Vizepräsidenten zutreffen,denn durch seinen Rücktritt wäre der Verein zumindest zeitweilig handlungsunfähig. Hat der Vorstand sein Amt wirksam niedergelegt,so kann er sich nicht später durch Widerruf seiner Erklärung wieder in das Vorstandsamt einsetzen(OLG Hamburg JDR 24 zu § 27 BGB) Der bisherige Amtsinhaber kann nach seinen Rücktritt nur durch eine Wahl(Nicht durch Nachwahl)wieder in den Vorstand gewählt werden(BayObLG Recht 1914 Nr.734) Gemäß § 4 der Anlage 2a zu unserer Verbandssatzung muß eine Nachwahl auf der nächsten Mitgliederversammlung stattfinden. Ordnungsgemäße Präsidiumswahlen finden nur nach Ablauf der Amtszeit statt.Dadurch soll erreicht werden,dass ausreichend Zeit zur Sichtung geeigneter Anwärter vorhanden ist. In Berücksichtigung dieser gesetzlichen Vorschriften bedeutet dies auf unsere Situation im Verbandspräsidium übertragen,dass ein ein neuer nachgewählt werden muß,der jedoch nicht aus Personen aus dem noch amtierenden Präsidium gewählt werden kann. Die auf der TO aufgeführten Nachwahlen sind,bis auf die um das Amt des Präsidenten-regelwidrieger Unsinn,denn die anderen Ämter sind noch besetzt und rechtfertigen keine Neuwahl. Meiner Meinung nach dürfte das vom Präsidium geplante Vorgehen zur Wahl eines neuen Präsidenten,keiner gerichtlichen Überprüfung stand halten. Gruß--Klaus Hallo Pfaelzer ein Rechtsheini ist ein normaler Sprachgebrauch in der breiten Bevölkerung. Schlimmer wäre es wenn Du den Verband als ,,Brut,, bezeichnet hättest.Dann wäre es Dir so wie einen der bekanntesten Deutschen Züchter und Unternehmer mit Vornamen J(Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind rein zufällig)ergangen.Dem hat der Verband ein Ehrengerichtsverfahren angehangen.
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Wer meine Schreibfehler anprangert,der möge sich als Redakteur bei der BT. bewerben oder seine Klappe halten.Hochmut kommt vor dem Fall www.witte-duiven.jimdo.com |
#7
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Zitat:
Hallo Willi, hast natürlich Recht. Aber ich arbeite in einer Klinik für Forensik und da ist ein Rechtsanwalt ein Rechtsheini.................. War der falsche Ausdruck. Sorry
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Gut Flug Pfälzer Lebenserfahrung ist die Summe zumeist schmerzlicher Lernprozesse. |
#8
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Zitat:
Hallo Klaus "Witte Duif," genau die gleichen Bedenken habe ich auch. Es drängt sich doch ganz klar der Verdacht auf, daß hier mehrere Personen im zweiten Anlauf in die Position wollen, in die sie es vor einem Jahr nicht geschafft haben. Hoffentlich haben wir jetzt bei einigen Mitlesenden, die Entscheidungsträger auf der MV sind, die Sinne geschärft. Es soll später keiner sagen können, ich wasche meine Hände in Unschuld, denn davon konnte ich nichts wissen. Große Hoffnung mache ich mir diesbezüglich allerdings nicht, denn Rechtsbrüche in Form von ssatzungswiedrigem Verhalten sind in der Verbandsspitze mittlerweile nichts Neues. Will nur mal an die Wahl von Herrn Menzel zum Ehrenpräsidenten erinnern. Ohne das ein solches Vorhaben in der Tagesordnung angekündigt war, ist trotz Bedenkenanmeldung vom Justiziar die Wahl erfolgt. Zatzungskonform hätte die Wahl stattfinden können, wenn eine Erweiterung der Tagesordnung um diesen Punkt, vor Eintritt in die Versammlung beschlossen worden wäre. Nur vor Eintritt in die Tagesordnung gab es evtl. noch Hoffnungen auf Wiederwahl. Und die Hoffnung stirbt ja bekanntermaßen zuletzt.
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MfG Strasser 84 |
#9
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Zitat:
Deine letzten Sätze sagen ja alles.Die Wahl des Herrn Menzel zum Ehrenpräsidenten war ja ein ganz klarer Verstoß gegen den § 32 BGB. Und so wird es bestimmt wieder ablaufen. Unsere REg.Verb.-Vorsitzenden segnen ja alles ab.Die hängen alle an ihre Posten wie die Kletten und freuen sich nur auf ihren kostenlosen Kurzurlaub zur Verbandsausstellung.Kritik kennen die nicht.--Ist mir selbst rätselhaft. Es ist fast so als ob die glauben sie bekommen eine Privataudienz beim Papst und vor Ehrfurcht ihren Verstand abschalten. Gruß--Klaus
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#10
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Hallo an alle
Aber was ist denn so schlecht daran, wenn man versucht in etwa die gleiche Manschaft die neu angefangene Arbeit so weiter fortzuführen zu lassen. Durch den plötzlichen Tot von Herrn Wöbse muß man ja nun leider nach einer neuen Lösung suchen. Ich sehe es als eine gute Lösung an, wenn man durch aufrücken eine Basis zur neuen zusammen Arbeit finden kann. So ein Vorstand besteht doch schließlich auch nur aus einer Manschaft die sich untereinander verstehen müssen !
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Gruß Hermann Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten ! „Eine gute Rede hat einen guten Anfang und ein gutes Ende – und beide sollten möglichst dicht beieinander liegen.“ (Mark Twain) |
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