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  #41  
Alt 25.02.2012, 15:46
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
Zitat von Martin211271 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe heute den Kurs mit Sozialvorschriften gemacht und dabei die Gelegenheit genutzt um den Kursleiter auszuquetschen was nun Sache ist.
Folgendes:
Für LKW bis 7,49 to. brauche ich bei privater Nutzung keine Tachoscheibe einzulegen. Bei neuen Tachographen brauche ich keine Fahrerkarte, muß nur das das Gerät auf "Out of Scope" schalten und dann wird auch nichts aufgezeichnet. Lenk- und Ruhezeiten brauche ich nicht zu beachten.
Allerdings kanns im Ausland Probleme geben die private Nutzung zu erklären bzw. nachzuweisen (hat meinen Kabifahrer-Kollegen 1200 Euro gekostet).
Bei Kabis mit Anhänger (wenn zusammen über 7,49 to zul. Gesammtgew.) oder oder Solofahrzeugen über 7,49 sieht´s da anders aus. Hier besteht VOLLE NACHWEISPFLICHT. Das heißt es müssen die Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden, es müssen die letzten 28 Tage LÜCKENLOS (auf die Minute) nachgewiesen werden und die Lenkzeiten werden auf die gewerbliche Lenkzeiten angerechnet. Es wird also genauso behandelt wie eine gewerbliche Fahrt! Der einzige Unterschied ist das ich die Berufskraftfahrerschulung nicht nazuweisen brauche. Übrigens kostet die halbe Stunde Lenkzeitüberschreitung ab 30 Euro, je mehr umso teurer. Zu kurze Tagesruhezeiten und Wochenruhezeiten (auch wenn´s nur 1 Minute zuwenig ist) gelten als nicht eingehalten.
PS: bin ich froh das wir keinen Anhänger mehr haben...

Gruß Martin
Hallo Martin
nochmals Danke für die Info, ich denke mal es ist im eigenen Interesse das die (Privat) Kaby - Fahrer eine Dacho cheibe einlegen , den sollte irgend etwas sein können sind sie in der Nachpflicht, zu den Auslandsfahrten sollten die Scheiben von der Abfahrt an mit dabei sein , wie ich in verschiedenen Forumsartikeln gelesen habe (z.B. Italien ) haben da einige ganz schön bezahlt.
Für die Berufskraftfaher kann auch schon teuer werden wenn sie ihre gewerblichen Zeiten schon für die Woche aufgebraucht haben.
__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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  #42  
Alt 25.02.2012, 16:00
Martin211271 Martin211271 ist offline
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Hallo Werner,

die Scheibe werd ich auch in Zukunft einlegen, hab ja nichts zu verbergen. Was ich jetzt so gehört habe ist das viele Polizisten hier nicht wirklich Bescheid wissen, da wird´s noch öfter was haben. Da ist´s halt schon gut wenn du als Fahrer sagen kannst was du nachweisen musst und was nicht. Für Belgien werde ich mal schauen ob´s da irgendwas gibt das alle Unklarheiten beseitigt.

Gruß Martin
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  #43  
Alt 25.02.2012, 16:21
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
Zitat von Martin211271 Beitrag anzeigen
Hallo Werner,

die Scheibe werd ich auch in Zukunft einlegen, hab ja nichts zu verbergen. Was ich jetzt so gehört habe ist das viele Polizisten hier nicht wirklich Bescheid wissen, da wird´s noch öfter was haben. Da ist´s halt schon gut wenn du als Fahrer sagen kannst was du nachweisen musst und was nicht. Für Belgien werde ich mal schauen ob´s da irgendwas gibt das alle Unklarheiten beseitigt.

Gruß Martin
Hallo Martin
in den Forum haben sie (Berufskraftfahrer) empfohlen immer die Scheibe einzulegen bei Privat - Fahrten schreiben sie immer gleich "Privat" drauf .
__________________

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mit freundlichen Grüßen
Werner
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  #44  
Alt 25.02.2012, 17:23
Martin211271 Martin211271 ist offline
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Hallo Werner,

bei Scheiben ist´s einfach. Schwieriger ist´s mit Fahrerkarte, da kommst du nicht drum rum das du den Fahrtenschreiber ausschaltest und ohne Karte fährst, sonst hast du ein Problem mit deiner Lenkzeit während der Woche. Da geht nur mit Lenkzeit oder ohne. Die Scheiben bleiben einfach im Kabi und fertig, die haben keinen mehr zu interessieren, höchstens Verband oder Flugleiter. Wenn doch mal ein Polizist mal meint er müßte wegen Pausen oder so mal was kassieren muß man halt klarmachen was Sache ist.
Jedenfalls ist´s gut zu wissen, oder?

Gruß Martin
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  #45  
Alt 26.02.2012, 08:42
Benutzerbild von Alfred Weber
Alfred Weber Alfred Weber ist offline
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Ort: 94261 Kirchdorf
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Standard Verband einschalten?

Guten Morgen Martin,

was Du herausgefunden hast ist ja sehr gut und könnte wirklich für Flugveranstalter mit Kraftfahrzeugen im Brieftaubentransport sehr hilfreich sein.
So braucht man nach Deinen Erkundigungen bei Fahrzeugen unter 7,5 to keine Tochscheibe einlegen und die Fahrer brauchen sich auch an keine Lenk und Ruhezeiten halten.
Das ist natürlich ein ganz wichtiger Punkt für viele betroffene Flugveranstalter.
In unserem RegVerband für alle 5 laufenden Kabis die alle unter 7,5 t liegen.

Das ganze braucht man natürlich schwarz auf weiß, von einer amtlichen Behörde abgezeichnet und im Kabi immer mit geführt, so das die Fahrer bei Kontrollen der Polizei, dieses Schriftstück zu jeder Zeit vorlegen könnten.

Das wäre natürlich ein Punkt der amtlich von unserem Verband abgeklärt werden sollte, so das dies für alle Betroffenen Verbindlichkeit hat.

Wäre also echt für viele ein Anliegen das vom Verband abgeklärt werden sollte.
Da könnten dann viele Flugveranstalter ruhigen Gewissens sehr viele Euros sparen und den Taubensport ganz legal, zumindest in diesem Sektor, nicht unnütz zu verteuern.

Was meint Ihr Sportfreunde am Stammtisch, wenn man diesen Thread an unseren Verband weiterleitet, damit sich der in dieser Sache kundig macht und für absolute Klarheit sorgt?

Gruß
Alfred Weber :-)
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