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  #1  
Alt 13.02.2012, 09:06
Kapaon Kapaon ist offline
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Standard Modul-Weiterbildung für Kabi-Fahrer

Hallo, eine Frage an alle RV Vorsitzenden hier im Forum. Habt ihr eure Fahrer schon zur Weiterbildung für Berufskraftfahrer C/CE angemeldet? Und übernimmt bei euch die RV die Kosten dafür? Der Gesetzgeber schreibt vor das bis spätestens 2014 alle Berufskraftfahrer die Weiterbildung in 5 Modulgruppen absolvieren müssen, Kosten hierfür betragen ca.750 Euro. Kabi Fahrer die selbst als Berufskraftfahrer arbeiten haben Glück, denn sie werden von ihren Firmen zu dieser Weiterbildung geschickt, und die Firma zahlt die Kosten. Aber was ist mit den Kabi Fahrern die in anderen Berufen arbeiten oder schon Rentner sind?
Eigentlich müssten wir RVen die Kosten für unsere Kabi-Fahrer übernehmen, es wäre ziemlich unfair wenn die Fahrer die Kosten selbst tragen müssten, denn sie fahren ja ausschliesslich für uns. Wie habt ihr das bei euch geregelt? MfG Steffen
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  #2  
Alt 13.02.2012, 10:10
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
Zitat von Kapaon Beitrag anzeigen
Hallo, eine Frage an alle RV Vorsitzenden hier im Forum. Habt ihr eure Fahrer schon zur Weiterbildung für Berufskraftfahrer C/CE angemeldet? Und übernimmt bei euch die RV die Kosten dafür? Der Gesetzgeber schreibt vor das bis spätestens 2014 alle Berufskraftfahrer die Weiterbildung in 5 Modulgruppen absolvieren müssen, Kosten hierfür betragen ca.750 Euro. Kabi Fahrer die selbst als Berufskraftfahrer arbeiten haben Glück, denn sie werden von ihren Firmen zu dieser Weiterbildung geschickt, und die Firma zahlt die Kosten. Aber was ist mit den Kabi Fahrern die in anderen Berufen arbeiten oder schon Rentner sind?
Eigentlich müssten wir RVen die Kosten für unsere Kabi-Fahrer übernehmen, es wäre ziemlich unfair wenn die Fahrer die Kosten selbst tragen müssten, denn sie fahren ja ausschliesslich für uns. Wie habt ihr das bei euch geregelt? MfG Steffen
Nun Steffen

ich denke mal du hast es nicht richtig gelesen es heist ja hier "Berufkraftfahrer", die meisten Kaby Fahrer sind keine "Berufskraftfahrer" und brauchen somit diese Ausbildung nicht !!
__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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  #3  
Alt 13.02.2012, 10:43
Biffi40 Biffi40 ist offline
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Hallo Werner. Da bist du aber fürchterlich auf dem Holzweg!Fürs Inland braucht unser Kabi-Fahrer nicht,aber für "Jedes"Ausland!!
Und die meisten Firmen bezahlen für Berufskraftfahrer nicht Alles,sondern
die Hälfte!Wir werden für unsere Hobbyfahrer wohl zahlen müssen,denn sonst fährt kaum noch einer!? MfG. H.L.
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  #4  
Alt 13.02.2012, 10:49
linus linus ist offline
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Hallo Hermann;

Klär mich auf. Unser Kabi bleibt unter 7,5t. Unsere Fahrer sind Rentner. So viel mir bekannt ist, gebrauchen sie keine Berufskraftfahrer Ausbildung. Weder für's Inland noch Ausland.
Rückfragen bei der Behörde haben meinen Kenntnisstand bestätigt.

Grüße Hans
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  #5  
Alt 13.02.2012, 10:57
Biffi40 Biffi40 ist offline
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Hallo Linus.Wie es "unter "7,5 t aussieht kann ich nicht sagen weil wir damit nichts zu tun haben!Werde mich aber erkundigen.
Melde mich,wenn ich eine sichere Auskunft habe,wieder!
MfG.H.L.
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  #6  
Alt 13.02.2012, 11:23
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
Zitat von Biffi40 Beitrag anzeigen
Hallo Werner. Da bist du aber fürchterlich auf dem Holzweg!Fürs Inland braucht unser Kabi-Fahrer nicht,aber für "Jedes"Ausland!!
Und die meisten Firmen bezahlen für Berufskraftfahrer nicht Alles,sondern
die Hälfte!Wir werden für unsere Hobbyfahrer wohl zahlen müssen,denn sonst fährt kaum noch einer!? MfG. H.L.
Hallo Hermann
was für Ausland ???? ich denke wir sind in der EG ??

Also nochmal:

Wer gewerblich LKW fahren möchte und bisher noch keine Fahrerlaubnis C/CE besitzt, benötigt ab 09.09.2009 die Grundqualifikation! Sie entfällt für Fahrer, die voher schon die Fahrerlaubnis C/CE besassen. Für Busfahrer gilt dies schon seit dem 09.09.2008.

Rechtsgrundlage hierfür ist die europäische Richtlinie 2003/59/EG vom 15.06.2003, die durch das Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz – BKrFQG) vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1958) sowie die Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung – BKrFQV) vom 22.08.2006 (BGBl. I S. 2108) in Deutschland umgesetzt wurde.

Hier mehr Info:http://www.berlin.de/labo/fuehrersch...ifikation.html
__________________

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mit freundlichen Grüßen
Werner
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  #7  
Alt 13.02.2012, 11:23
Biffi40 Biffi40 ist offline
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Nachtrag.Hallo Linus.Wie fast immer bei zuständigen Stellen hat auch in Münster die richtige Person heute Urlaub.
Morgen ab 9.00 h soll ich aber verbindliche Aussagen bekommen.
BiS dann. H.L.
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  #8  
Alt 13.02.2012, 11:27
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
Zitat von linus Beitrag anzeigen
Hallo Hermann;

Klär mich auf. Unser Kabi bleibt unter 7,5t. Unsere Fahrer sind Rentner. So viel mir bekannt ist, gebrauchen sie keine Berufskraftfahrer Ausbildung. Weder für's Inland noch Ausland.
Rückfragen bei der Behörde haben meinen Kenntnisstand bestätigt.

Grüße Hans
Hallo Hans
genau so ist es !!!!
__________________

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mit freundlichen Grüßen
Werner
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  #9  
Alt 13.02.2012, 11:45
Biffi40 Biffi40 ist offline
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Hallo Werner.Wo findest Du bei den EG -Staaten ein 1 zu 1 bei Gesetzen u. Vorschriften??
Dies Modul ist ab 2014 für LKW-Fahrer u. Busfahrer außerhalb der deutschen Landesgrenzen Pflicht.
Es gibt:Von 3,5t bis 7,5t C.u.C1 mit Anhänger,über 7,5t C unbegrenzt.
Möchte mich im Moment aber nicht an Spekulationen beteiligen!
Wenn ich morgen Genaueres weiß melde ich mich.
MfG. H.L.
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  #10  
Alt 13.02.2012, 12:27
Biffi40 Biffi40 ist offline
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Hallo.Hatte mich bei dem ganzen Buchstabendurcheinander verschrieben.
Von 3,5t bis 7,5t C1 u. C1E Mit Anhänger,über 7,5t C./Bus D1 u.D1E
Beim alten Kl.3 verhält es sich ab 50 Jahre noch anders!(Gesundheitstest,
Umschreibung etc.)Wers aber dran bleiben!
MfG.H.L.
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