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  #21  
Alt 21.02.2012, 17:28
Martin211271 Martin211271 ist offline
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Hallo Johannes,
das alle Papiere und Lenkzeiten passen müssen ist wohl jedem klar, besonders bei einem crash. Aber hier geht´s einfach nur um die Kurse für Fahrer die laut des Fahrlehrers bei dem ich war nur Schikane sind um die Tätigkeit LKW Fahrer aufzuwerten und zu verhindern das ab und zu Fahrer die Straße unsicher machen. Die Kurse sind sehr teuer und nicht sehr lehrreich und ob eine RV das für seine drei oder vier Rentner bezahlt ist jeder RV selbst überlassen. Sicher gibt es irgendeine Bestätigung für Kabi-Fahrer das sie nicht gewerblich fahren die auch Franzosen akzeptieren. Bei den Lenkzeiten versteht sowieso keiner einen Spass. Die Urlaubsbestätigungen die du jetzt als Fahrer Lückenlos nachweisen musst machens auch nicht leichter. Ich fahre seit mehr als zehn Jahren Kabi aber langsam vergeht einem die Lust am fahren. Wenn die Polizei was finden will dann finden sie auch was, is so. Bevor man Tausende für was ausgibt was man sich sparen kann finde ich sollte man halt schon prüfen ob man es braucht oder nicht.
Gruß Martin
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  #22  
Alt 21.02.2012, 18:19
Hercules
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Zitat:
Zitat von Kapaon Beitrag anzeigen
Hallo, ich bin im Moment gerade dabei die 5 Module bei einer Fahrschule zu absolvieren, da ich als Berufskraftfahrer tätig bin. Ich werde am kommenden Samstag mal den Fahrlehrer fragen, ob das für unsere Kabi-Fahrer auch notwendig ist. Ich werde euch seine Antwort dann hier mitteilen. MfG Steffen
Brauchst du für Tiertransporte nicht noch eine extra Genehmigung ?
Frag da Bitte auch gleich mal,Danke !
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  #23  
Alt 21.02.2012, 22:32
Benutzerbild von Alfred Weber
Alfred Weber Alfred Weber ist offline
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Guten Morgen Sportfreunde,

ich hab hier mal echt eine dumme, vielleicht sogar naive Frage.
Es wird hier um Lenkzeiten, Fahrerlaubnis und vieles mehr diskutiert.
Was ich nicht verstehe,
so etwas müßte doch von Verbandsseite im Vorfeld abgeklärt sein und in der BT Nr. 11 für jeden nachzulesen sein.
Dort steht aber nur unter Vorschriften für Halter von Kabinenexpressen - weitere Vorschriften - Lenk und Ruhezeiten unter www.bag.bund.de
und da kann sich dann jeder der keine Ahnung hat durchwühlen.

Was ich weiter nicht verstehen - warum muß ich mit einem Fahrzeug das ich mit der alten Führerscheinklasse 3 fahren darf, Lenk und ruhezeiten einhalten?
Ich muß doch wenn ich mit meinem Pkw mit Urlaubsanhänger fahre auch keine Lenk und Ruhezeiten einhalten?
Warum muß ich das mit einem nicht gewerblichen Fahrzeug unter 7,5 t ???
Warum muß ich mit zwei Fahrer fahren wenn ich nach 4,5 Stunden 45 Minuten Pause mache und dann weitere 4,5 Stunden fahren darf?
In 9 Stunden bin ich doch in der Regel am Ziel?
Da könnte man doch einiges an Geld sparen?
Es wird hier immer mehr von Berufskraftfahrern im Gewerbebereich gesprochen als von unter 7.5 t nicht gewerblich.
Kann da schon jemand genauere Angaben machen?

Bitte entschuldigt, ich bin da totaler Laie, trotzdem würde mich dies interessieren, kann aber richtiges aus den bisherigen Beiträgen herauslesen.

Gruß
Alfred Weber
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  #24  
Alt 22.02.2012, 06:59
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
Zitat von Alfred Weber Beitrag anzeigen
Guten Morgen Sportfreunde,

ich hab hier mal echt eine dumme, vielleicht sogar naive Frage.
Es wird hier um Lenkzeiten, Fahrerlaubnis und vieles mehr diskutiert.
Was ich nicht verstehe,
so etwas müßte doch von Verbandsseite im Vorfeld abgeklärt sein und in der BT Nr. 11 für jeden nachzulesen sein.
Dort steht aber nur unter Vorschriften für Halter von Kabinenexpressen - weitere Vorschriften - Lenk und Ruhezeiten unter www.bag.bund.de
und da kann sich dann jeder der keine Ahnung hat durchwühlen.

Was ich weiter nicht verstehen - warum muß ich mit einem Fahrzeug das ich mit der alten Führerscheinklasse 3 fahren darf, Lenk und ruhezeiten einhalten?
Ich muß doch wenn ich mit meinem Pkw mit Urlaubsanhänger fahre auch keine Lenk und Ruhezeiten einhalten?
Warum muß ich das mit einem nicht gewerblichen Fahrzeug unter 7,5 t ???
Warum muß ich mit zwei Fahrer fahren wenn ich nach 4,5 Stunden 45 Minuten Pause mache und dann weitere 4,5 Stunden fahren darf?
In 9 Stunden bin ich doch in der Regel am Ziel?
Da könnte man doch einiges an Geld sparen?
Es wird hier immer mehr von Berufskraftfahrern im Gewerbebereich gesprochen als von unter 7.5 t nicht gewerblich.
Kann da schon jemand genauere Angaben machen?

Bitte entschuldigt, ich bin da totaler Laie, trotzdem würde mich dies interessieren, kann aber richtiges aus den bisherigen Beiträgen herauslesen.

Gruß
Alfred Weber
Hallo Alfred
"eigentlich, irgendwie, vielleicht, unter Umständen, wahrscheinlich, gewissermassen, grundsätzlich, im Grossen und Ganzen... wie immer Scheise"......aber ich denke ich kann !
http://www.sixt.de/umzugsservice/ges...e-bestimmungen

Ns. @Martin Sicher gibt es irgendeine Bestätigung für Kabi-Fahrer das sie nicht gewerblich fahren die auch Franzosen akzeptieren.
Bei den Berufsfahren muß es bis 2014 EU weit in den Führerschein eingetragen sein das sie Berufsfahrer sind !!!!!!
__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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  #25  
Alt 22.02.2012, 08:54
Martin211271 Martin211271 ist offline
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Hallo,
hier geht´s aber nicht um Berufsfahrer sondern um z.B. Rentner die Kurse machen sollen die sie aber nicht brauchen weil man Angst haben muß das sie an einen Polizisten kommen denen sie das nicht erklären können. Für Berufskraftfahrer ist die Sache eh klar.
Gruß Martin
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  #26  
Alt 22.02.2012, 09:30
Martin211271 Martin211271 ist offline
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Hallo Alfred,

der Kabi ist ein LKW, zwar unter 7,5 to aber halt ein LKW über 3,5 to. und deshalb braucht er auch eine Tachoscheibe. Er würde keine brauchen wenn die Haupttätigkeit des Kabi-Fahrers nicht das fahren wäre wie z.B. bei einem Gartenbauer oder Zimmerer der nur sein Holz zur Baustelle fährt (war zumindest noch vor ein paar Jahren so, die amtliche Bestätigung hab ich selbst ungläubig gelesen). Milchfahrer die sammeln brauchen auch keine, da gibt´s keine Lenk und Ruhezeiten (kein Witz). Aber ein Kabi braucht´s halt, und das macht´s halt kompliziert. Wenn hier welche schreiben das bei ihnen immer alles korrekt abläuft kann ich nur lachen. Wenn ich zu zweit fahre darf ich 4,5 Std. fahren muß dann wechseln kann aber meine Pause im fahrenden LKW machen, kann also so 18 Std. durchfahren. Nach einer Std. Pause bei stehendem LKW kann dann jeder nochmal 1 Std. fahren (2x in 2 Wochen). Bis hier alles kein Problem oder? Jetzt sagen wir mal der Kabi kommt ca. um 1 Uhr Nachts am Auflaßort an, was für die meisten normal ist. Nun muß das Fahrzeug 9 Std. stehen (ein umsetzen am Morgen wird geduldet ist aber eigentlich nicht erlaubt), Rückfahrt frühestens um 10 Uhr. Hinzu kommt daß das versorgen der Tauben Arbeitszeit ist und die genau wie Lenkzeit gewertet wird. Bei schlechtem Wetter warten wir also bis 10 oder 11 Uhr und fahren dann zurück, haha. Das macht keine alte Sau, ich auch nicht. Dem ganzen kannst du nur entgehen wenn das Fahrzeu unter 3,5 to. Zul. Gesammtgewicht bleibt. Da sollte der Verband mal schaun ob man da nicht eine Ausnahmeregelung "zum Wohl der Tiere" kriegt.

Gruß Martin
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  #27  
Alt 22.02.2012, 11:50
WernerW WernerW ist offline
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Zitat:
Zitat von Martin211271 Beitrag anzeigen
Hallo Alfred,

der Kabi ist ein LKW,? zwar unter 7,5 to ??aber halt ein LKW über 3,5 to.??? und deshalb braucht er auch eine Tachoscheibe. Hmm, aber
  • Die Aufzeichnungspflicht besteht grundsätzlich bei Nutzung für alle Fahrzeuge über 2,8t.

  • Zum Beispiel sieht es das Gesetz vor, dass für die Nutzung aller LKWs über 2,8 Tonnen eine Aufzeichnungspflicht besteht.Den Bestimmungen entsprechend müssen Sie ein Fahrtenbuch führen, falls Ihr Fahrzeug nicht über einen LKW Tachograph verfügt.
Hier gilt der § 57a StVZO:
§57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät

(1) Mit einem eichfähigen Fahrtschreiber sind auszurüsten

Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,

Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,

zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.

Dies gilt nicht für

Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,

Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, es sei denn, daß es sich um Kraftfahrzeuge der Bundeswehrverwaltung oder um Kraftomnibusse handelt, usw. genaueresLink: http://www.motor-talk.de/forum/fahrt...-t3623608.html


Er würde keine brauchen wenn die Haupttätigkeit des Kabi-Fahrers nicht das fahren wäre wie z.B. bei einem Gartenbauer oder Zimmerer der nur sein Holz zur Baustelle fährt (war zumindest noch vor ein paar Jahren so, die amtliche Bestätigung hab ich selbst ungläubig gelesen). Dafür haben sie auch eine Kilometer Begrenzung !! Milchfahrer die sammeln brauchen auch keine, da gibt´s keine Lenk und Ruhezeiten (kein Witz).Aber ein Kabi braucht´s halt, und das macht´s halt kompliziert. Wenn hier welche schreiben das bei ihnen immer alles korrekt abläuft kann ich nur lachen. Wenn ich zu zweit fahre darf ich 4,5 Std. fahren muß dann wechseln kann aber meine Pause im fahrenden LKW machen, kann also so 18 Std. durchfahren. Nach einer Std. Pause bei stehendem LKW kann dann jeder nochmal 1 Std. fahren (2x in 2 Wochen). Bis hier alles kein Problem oder? Jetzt sagen wir mal der Kabi kommt ca. um 1 Uhr Nachts am Auflaßort an, was für die meisten normal ist. Nun muß das Fahrzeug 9 Std. stehen (ein umsetzen am Morgen wird geduldet ist aber eigentlich nicht erlaubt), Rückfahrt frühestens um 10 Uhr. Hinzu kommt daß das versorgen der Tauben Arbeitszeit ist und die genau wie Lenkzeit gewertet wird. Bei schlechtem Wetter warten wir also bis 10 oder 11 Uhr und fahren dann zurück, haha. Das macht keine alte Sau, ich auch nicht. Dem ganzen kannst du nur entgehen wenn das Fahrzeu unter 3,5 to. Zul. Gesammtgewicht bleibt. Da sollte der Verband mal schaun ob man da nicht eine Ausnahmeregelung "zum Wohl der Tiere" kriegt.



Gruß Martin
Hallo Martin
was erzählst den du da für einen Sch..... mit den Ruhepausen lese erst mal die Vorschriften richtig bevor du was schreibst die Kabys fahren überwiegent mit 2 Fahrern. Wo steht den die das das der Kaby bei zwei Fahrern 9 Stunden stehen muß , rechnen muß man können denke ich mal.
__________________

ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT!
mit freundlichen Grüßen
Werner
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  #28  
Alt 22.02.2012, 12:54
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Alfred Weber Alfred Weber ist offline
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Grüß euch Werner und Martin,

aus eueren Beiträgen kann ich jetzt so ziehmlich erkennen wie sich das ganze verhält.
Ich darf also 2x die Woche maximal 10 Stunden lenken mit den jeweils 45 Minuten Pause, auch zweigeteilt in 15 und 30 Minuten.
So kann man eigentlich sagen das man zumindest die 500 km Flüge noch alleine fahren kann, wenn ich die Fahrpause bei Hin und Rückfahrt von 9 Stunden einhalte. Es kann auch beim 600 km klappen mit einem Fahrer und einem nicht fahrendem Beifahrer mit geringer Entlohnung.
Der Fahrer hat somit ja nur die reinen Fahrzeiten - tränken, Fütterung und andere Nebenarbeiten können ja vom Beifahrer erledigt werden.
Da ist es dann eine Rechenfrage und die heißt ganz einfach - ein Fahrer mit einem nichtfahrendem Beifahrer, ist immer um einiges billiger als 2 Fahrer.
Dann wird ganz einfach so eingeteilt, das der Kabi spätestens um 23 bis 24 Uhr am Auflaßplatz steht und somit am nächsten Tag um 9.00 Uhr wieder die Heimreise antreten kann.
Einem Renter ist das doch egal ober er 2 Stunden früher oder später nach Hause kommt.
Wer sich aber lieber einen Berufskraftfahrer leisten will und kann, dem steht ja auch nichts im Wege.
Jeder eben so wie er kann und es für richtig hält.
Meine Meinung.

Gruß
Alfred
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  #29  
Alt 22.02.2012, 13:25
Martin211271 Martin211271 ist offline
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Hallo,
Nachtruhe bei LKW gilt nur mit Schlafkabine und bei stehendem Fahrzeug und nicht als zweiter Fahrer wärend der andere fährt!
Maximale Arbeitszeit sind 13 Stunden, das heist wenn du um 10 Uhr zu fahren beginnst ist um 23 Uhr Schluß, egal wieviel Pausen du gemacht hast.
Ich hab bei mir in der Arbeit ein riesiges Plakat der Fa. Vogel mit allen Lenk- und Ruhezeiten. Ich werd mal schauen ob ich´s kleiner hab, dann scan ich´s.
Normale Tagesruhezeit sind 11 Stunden am Stück bei stehendem Fahrzeug und nur mit Schlafkabine. Verkürzung auf 9 Stunden nur wenn der 1. Fahrer 11 Stunden Pause gehabt hat.
Das EG/AETR Kontrollgerät ist Vorgeschrieben für KFZ zur Guterbeförderung mit mehr als 3,5 to.GzM.
Vonwegen Sch...!
Gruß Martin
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  #30  
Alt 22.02.2012, 14:34
Tollisan Tollisan ist offline
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Hallo Martin,
ich finde Du erklärst das alles sehr gut. Ich weiß auch nicht warum der Werner seinen " Sch.. " dazu bemerken muss. Der hat bestimmt keinen guten Tag erwischt, ist ja sonst etwas ruhiger.
Ich wollte nur nochmals anmerken - es kommen die meisten nicht nachts um 1.00 Uhr an, sondern meist viel später. Und viele fahren auch mit einem großen LKw mit Hänger. Die haben alle über 12 t und damit werden die Probleme noch viel größer.
Zusätzlich möchte ich auch bemerken, falls die Fahrer Geld bekommen, was ja doch normal wäre, ist der Transport dann ein Hobby oder ein Gewerbe ???!!!!!
Ich denke hier wollen viele am falschen Ende sparen. Sie haben ja nicht die Verantwortung. Deshalb und noch viele Gründe mehr bin ich froh, über
4 Berufskraftfahrer verfügen zu können.
Gruß Johannes Jakobs
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