#11
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Endlich Einer Der`s Kappiert Hat!!!!
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#12
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Hallo Martin.
Gib auf !! Du machst dir jede Menge Umstand für nichts! Für Werner besteht in der EU kein Ausland mehr!(Frage in einem früheren Beitrag:Welches Ausland meinst Du?) Für mich haben Realität u. Praxis Werner schon vor mindestens 6 Jahren überholt!! Ende der Vorstellung!! MfG. H.L. |
#13
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hallo biffi40,
ich glaube werner hat hier nichts überholt.manche wissen nur nicht was sie tun!.ein menschenleben geht immer vor und nicht der private spaß oder das hobby.denke mal nach. gruß sven |
#14
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es tut mir leit Alfred du unterstellts mir hier was ....
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT! mit freundlichen Grüßen Werner |
#15
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Für Trolle ist es für mich Zeitverschwendung um zu Antworten.
Zitat:
Für Trolle ist es für mich Zeitverschwendung um zu Antworten
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT! mit freundlichen Grüßen Werner |
#16
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Hallo Sportfreunde;
Schon wieder in vielen Beiträgen "Thema verfehlt". Es geht hier für uns um Taubentransporte. In Folge 11 "Die Brieftaube" steht unter "Gemeinsame Bestimmungen ....) unter Punkt 6 Absatz 3 ich zitiere auszugsweise "......vollständigen Flugunterlagen einschließlich der Fahrtenschreiberscheiben der Transportfahrzeuge zur Verfügung zu stellen". Das ist für uns wichtig, da es eine Bestimmung ist, die für alle Vergabebedingungen maßgebend ist. Alles andere regelt sich aus den Bestimmungen die der Gesetzgeber erlassen hat. Grüße Linus |
#17
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ich habe ja schon geschrieben das ich nur über LKW bis zu 7,49t schreibe. und ich denke mal da sind wir uns einig das keine Aufzeichnungspflicht über die Lenk bzw. Ruhezeiten bestehen aber nur bei Privat – Fahrten (Siehe Link) für nicht Berufstätige Kraftfahrer welche am Wochenende zusätzlich Kaby fahren,wenn ich es richtig verstehe. http://www.zdh.de/fileadmin/user_upload/themen/wirtschaft/Rundschreiben_2008/Schaubild_Ausnahmen_f_r_Handwerker.pdf Wochenruhezeiten braucht man auch nicht zu beachten da ja nur am Wochenende gefahren wird.) Anders sieht es für Berufstätige Kraftfahrer aus, aber die wissen selbst ab sie mit Aufzeichnungsgerät / Fahrerkarte Fahren müssen oder nicht, zumal ab 2006 die neuen Fahrzeuge mit digitalen Tachografen ausgerüstet sind, wird sich auch dies bei Privatfahrten erübrigen weil diese Geräte alle Daten aufzeichnen auch ohne F.-Karte und deshalb für die Kontrollbehörden einsichtbar sind. Wie es sich bei Fahrten mit Hänger verhält weis ich nicht, und dass man in Deutschland ohne gegen ein Gesetz verstoßen zu haben bestraft wird finde ich etwas weit hergeholt,ob wohl es wenn man diesen Link liest möglich wäre. http://www.ekalog.de/logistik/beitra...hten-2426.html
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT! mit freundlichen Grüßen Werner |
#18
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Hallo Linus
Also, verstehe ich es richtig, wir brauchen die Tachoscheiben für unsere Flugunterlagen zur Einreichung für Verbandsmeisterschaften und müssen auch den Tacho überprüfen lassen. Können uns also die 100,-€ nicht sparen. Auch nicht bei 7,49to ? Gruss Taubenkorb |
#19
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Hallo Linus,
für Fahrer wie mich die auch beruflich auf ihre Lenkzeit angewiesen sind ist das allerdings ein Problem. Tachoscheiben sind Dokumente die ich wenn ich am Wochenende fahre auch während der Woche nachweisen muß. Über 7,5 verlangt das der Gesetzgeber, alles andere (z.B. Scheiben im Kabi lassen) geht in Richtung Urkundenfälschung. Nach 28 Tagen kann sie dann der Verband haben. Bei den neuen digitalen Geräten ist dann sowieso alles auf der Fahrerkarte gespeichert. Also warum um alles in der Welt soll ich das als Fahrer unter 7,5 to. machen wenn ich´s nicht muß? Die möglichen Konsequenzen daraus verbieten mir eigentlich das Kabi fahren, was ich aber sehr gerne tue. Was ist dann eigentlich mit den neuen Fahrzeugen von Geraldi die ein 3,5 to. Zulassung haben? Ich weiß es ja nicht, aber bauen die dann extra noch einen digitalen Tacho ein? Für Flugunterlagen müßte ja wie im Gewerbe bis 3,5 Tonnen ein handschriftlicher Arbeitsnachweis reichen. Übrigens wurde mir von Werner unterstellt das ich nur ohne Scheibe fahren will um mich dann unverantwortlich auf der Straße zu verhalten. Nur nochmal zur Erinnerung: Ich wies darauf hin das häufig die Ruhezeiten nicht eingehalten werden worauf Werner schrieb ich soll nicht so einen Sch... schreiben. Schaut mal eure Scheiben mit jemandem der sich damit auskennt genauer an! Seit Jahren höre ich von fast allen Fahrern das ihnen die Nachtruhe zu kurz ist, 4-5 Stunden sind halt einfach nicht genug. Aber den Züchtern ist halt der möglichst kurze Kabiaufenthalt ihrer Tauben wichtiger. Die meisten kommen gegen 1 an, wässern und um 5:30 geht´s wieder los, ist so. Und dann schreibt Werner so einen Bockmist das das alles so richtig sei und durch einlegen einer Tachoscheibe was für die Verkehrssicherheit getan wird. Vielleicht hilfts ja wenn der Papst persönlich die Scheiben gesegnet hat. Wenn man hierfür was tun will dann sollte man früher wegfahren und den Fahrern 1-2 Stunden mehr schlaf gönnen und ihnen nicht auch noch einen Strick um den Hals legen. Gruß Martin |
#20
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Zitat:
ich denke mal das du nicht richtig ......, denn wo habe ich behauptet, das du schreibst zum Beispiel: Zitat Martin: Übrigens wurde mir von Werner unterstellt dass ich nur ohne Scheibe fahren will um mich dann unverantwortlich auf der Straße zu verhalten. oder Zitat Martin : Und dann schreibt Werner so einen Bockmist das das alles so richtig sei und durch einlegen einer Tachoscheibe was für die Verkehrssicherheit getan wird. Also lass in Zukunft deine Unterstellungen !!!! Was hat eigentlich die Nachruhe der Fahrer mit mir zu tun??? Scheinbar bist du ein bisschen durcheinander also lass mich in Zukunft aus dem Spiel.
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ES IST IMMER BESSER, DASS MAN MEHR WEISS, ALS MAN SAGT! mit freundlichen Grüßen Werner |
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