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  #11  
Alt 04.08.2019, 16:06
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taubendidi taubendidi ist offline
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Zitat:
Zitat von Alfred Weber Beitrag anzeigen
Grüß Dich Hermann,

meine Tauben laufen noch jeden ganzen Tag das ganze Frühjahr, Sommer und Herbst im Garten und auf dem Acker nebenan umher und trotzdem....ist das ganze heute total anders Hermann, den das die Tauben damals noch am Mittwoch kugelrund nach Hause gekommen sind und am Samstag schon wieder eingesetzt werden konnten...das hatte mehr oder weniger einen ganz anderen Grund.
Es waren die vielen Bauernhöfe die auf allen Dörfern im gesamten Deutschland vor Ort waren, wo Hühner und Tauben waren und genau da konnten sich die Tauben von den Strapazen erholen, bekamen zu fressen und saufen und auch die Wiesen und Felder waren noch in gesundem Zustand und heute sind alle mit Gülle übersät.
Dazu kommt natürlich noch das ganze Umfeld der heutigen Zeit mit Strahlen aller Art, die unseren Tauben das Leben sehr schwer machen.

Das sind für mich die gravierenden Unterschiede zum heutigen Taubensport und das will leider der heutige Taubenzüchter nicht erkennen.

Taubengruß
Alfred
Hallo Alfred
Das was du da schreibst ist zu 50% der Grund warum es heute so ist wie es ist,die anderen 50 % haben wir durch unsere auf pure Schnelligkeit ausgelegte Zucht dazu getan.......DAS will auch niemand wahrhaben....
__________________
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In den Augen meines Hundes
Liegt mein ganzes Glück,
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Heilt in seinem Blick.

Friederike Kempner
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  #12  
Alt 04.08.2019, 16:18
Prox Prox ist offline
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Hallo Sportfreunde,

ich habe natürlich nicht eine Sekunde daran gedacht, den Rat, oder besser gesagt, die Ansicht des Sportfreundes zu übernehmen. Ich bin lange genug dabei, um die Wichtigkeit des Tränkens einzuschätzen. Nur muss ich auch sagen, diese Tränken, ob in der Einsatzstelle, oder im Kabi, sind eines der Hauptgründe von Krankheitsübertragungen. Und ich will mich noch weiter aus dem Fenster lehnen. Wenn ich vom Einsetzen nach Hause fahre, bekomme ich ab und an Bauchschmerzen, wenn meine Tauben mit Tauben einiger sehr, sehr wenigen Sportfreunde in eine Kabine kommen.

Mein Problem ist und war, wie kann ich meine Tauben so weit wie möglich vor einer Ansteckung und einer Weiterübertragung im Heimatschlag schützen. Und da fällt mir leider nur eine Trinkwasserbehandlung bei der Heimkehr ein. Versucht habe ich, durchgehend die Tränke nach Vorschrift eines Vertreibers zu behandeln. Nachteile habe ich nicht festgestellt, aber diese Behandlung habe ich für nicht "normal" angesehen. Jetzt, und hier besonders auf der Jungtierreise, bekommen sie für 2 Tage nach Ankunft etwas in die Tränke. Aber immer mit dem Gedanken, ist dieses nötig, oder nicht nötig. Und hier muss ich eingestehen, ich weiß es nicht.


Michael, er hat in einem Nebensatz gesagt, einschließlich JTK. Mein Beitrag bezieht sich aber auf Krankheitsübertragungen aller Art. Aber trotzdem, danke für den Hinweis, wie die JTK übertragen wird. War mir bisher total neu (lach).

Deshalb bin ich mit Taubendidi einer Meinung, wir müssen uns wohl zwischen Pest (mangelhaftes Immunsystem durch Trinkwasserbehandlung) und Cholera ( erhöhte Ansteckungsgefahr ohne Trinkwasserbehandlung) entscheiden.


Gruß
Wilfried

Geändert von Prox (04.08.2019 um 16:29 Uhr)
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  #13  
Alt 04.08.2019, 17:44
linus linus ist offline
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Hallo
Ich glaube dass die Ansteckungsgefahr im Kabi zu hoch aufgehängt wird. Wenn die Tauben nach dem Einsetzen frisches Wasser für ca. 1 Stunde bekommen, am Auflassort ca. 1 Stunde vor dem Auflass noch einmal für ca. 30 Minuten ist die Ansteckungsgefahr zu vernachlässigen. Schlimmer ist es, wenn die Tauben nicht lernen Wasser aufzunehmen.
Seit Jahren haben meine Jungtauben mal wieder die JTK. Zum denkbar schlechtestem Zeitpunkt. Alles hat mit einem Zuflieger angefangen, der mit meinen Jungtauben auf dem Dach gelandet ist und "gekotzt" hat. Das Erbrochene haben einige meiner Jungtauben aufgefressen. Ich konnte die Fremde fangen, sie war abgemagert und offensichtlich krank. Habe sie gemeldet, Antwort des Eigentümers: Die ist heute ausgeblieben. Meine haben die JTK, mach sie man weg. Ergebnis: meine Jungtauben haben seit Mittwoch die JTK. Erbrechen und dünner, schleimiger grün-schwarzer Kot.Möhrensuppe ins Wasser und übers Futter und das Jungtaubenpulver von Sudhoff über das Futter. Sie mußten bis Freitag ohne Futter auskommen. Jetzt haben sie 5 Mahlzeiten so behandeltes Futter bekommen und der Spuk scheint vorbei auf jeden Fall sehen sie wieder gut aus und dürfen morgen wieder fliegen.
Die vielen fremden, umherirrenden Jungtauben machen mir Sorgen, denn die Dächer sind voll.
Schönen Abend
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  #14  
Alt 04.08.2019, 17:45
Berger Berger ist offline
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Hallo,
Die Tauben nicht zu tränken ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und schon alleine deshalb steht außer Frage die Tauben zu tränken!
Die Angst vor Ansteckungen ist aus meiner Sicht übertrieben.
Beste Grüße
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  #15  
Alt 05.08.2019, 15:02
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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Zitat:
Zitat von Berger Beitrag anzeigen
Hallo,
Die Tauben nicht zu tränken ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und schon alleine deshalb steht außer Frage die Tauben zu tränken!
Die Angst vor Ansteckungen ist aus meiner Sicht übertrieben.
Beste Grüße

Hallo Herr Berger,
das die die Jungtauben und selbstverständlich auch die Alttauben im Kabinenexpress getränkt werden müssen, steht doch völlig außer Frage. Dazu bedarf es keines Tierschutzgesetzes, sondern nur normales Züchterwissen. Wieso zu diesem Thema 14 Beiträge erforderlich sind um unter Anderem darüber zu befinden, ob das Immunsystem durch Tränken oder Nichttränken evtl. geschwächt oder gestärkt wird, verstehe wer will.


Zu Ihrem Hinweis auf das Tierschutzgesetz möchte ich Sie fragen, ob Sie mir den § nennen können, in dem etwas über das Tränken von Tauben oder anderen Tieren ausgeführt ist?


Über eine Antwort würde ich mich freuen.


Beste Grüße
__________________
MfG
Strasser 84

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  #16  
Alt 05.08.2019, 15:53
Benutzerbild von Alfred Weber
Alfred Weber Alfred Weber ist offline
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Standard rosarote Brille

Zitat:
Zitat von taubendidi Beitrag anzeigen
Hallo Alfred
Das was du da schreibst ist zu 50% der Grund warum es heute so ist wie es ist,die anderen 50 % haben wir durch unsere auf pure Schnelligkeit ausgelegte Zucht dazu getan.......DAS will auch niemand wahrhaben....
Servus Dieter,

da hast Du sicherlich auch Recht...aber den Hebel schnell wieder auf die sichere und beständige Taube umzustellen ist ja auch nicht so ganz einfach...und weil es eben so ist...sollte man eben zu den Alternativen dieser Misere übergehen...nämlich das bei den Vorgaben der VB-Meisterschaften berücksichtigen !!! und Flüge über 400 km aus dem RV-Programm herausnehmen bzw. nicht unbedingt vorschreiben und besser auf das Modell Herbert Wieden übergehen, das eine gesamt Kilometerzahl erfordert und ich denke das dieses Modell am Taubengerechtesten wäre.


Es ist ganz einfach zu berücksichtigen, das sich die äußeren Umstände für unsere Tauben erheblich geändert haben.

Zum anderen aber haben wir ja eh die Weitstreckenspieler, die dafür extra andere Tauben züchten, die ganz einfach besser mit den äußeren Umständen zu recht kommen und das ja auch so in Ordnung ist....wenn man es mit einer rosaroten Brille sieht ;-)


Meine Meinung ist eben gerade deshalb, das im RV-Programm Zeitgemäß Flüge über 400 km nichts mehr zu suchen haben.


Didi, ich und Du und viele andere wissen noch sehr gut warum die Flüge im RV-Programm die letzten 50 Jahre immer kürzer geworden sind.

Als ich zum Taubensport gekommen bin (1960), da sind bei uns gerade die Flüge zwischen 800 + 1000 Km im RV-Programm abgekommen, weil die Verluste ganz einfach zu groß geworden sind.Bei uns wurde damals Le Havre 1003 km Schlagentfernung gereist.

Dann folgten einige Jahre Ostende mit ca. 780 km, aber auch das wurde dann Ende der 70iger Jahre wegen der großen Verluste aus dem Programm genommen.

Es folgte Den Haag mit ca. 720 km und auch da wurden die Verluste immer größer und man ging Mitte der 90iger Jahre noch einmal Rückwärts bis Arnhem 620 km und später sogar bis Kaldenkirchen 560 km, weil man damals schon erkannte, das dies absolt ausreichend war für unsere RV-Programmtauben.

Einige Flugveranstalter in Deutschland merkten aber bald, das Meisterschaften noch mit kürzeren Entfernungen geflogen werden mußten um ganz vorne zu landen….und da kam dann unser Verband und schob mit den vorgeschriebenen 500 und 600 km Flügen diesem Trent einen Riegel vor.....und seit diesem Riegel werden Meisterschaften nur noch auf dem Rücken unserer Tauben bzw. deren Gesundheit ausgeflogen.

Jetzt schreibe ich aber nicht mehr weiter, den jetzt sind wir wieder da...wo wir eben sind... da wo diese Flüge immer wieder am Ende der Saison riesige Lücken in unsere Bestände reißen und so manchem zur Aufgabe dieses Sports direkt auffordern.

Für mich zeigten die letzten Jahre immer wieder solche Flüge und das hat mich jetzt bewogen, meine Tauben solch menschlichen Grausamkeiten nicht mehr auszusetzen.

Was ich ganz einfach nicht verstehen kann....das man Meisterschaften nicht ohne diese Tierverachtenden Flüge gestalten kann....und deshalb muß ich nicht mehr dabei sein und sage diesem Sport ade.

Taubengruß
Alfred


PS: wenn man gerade jetzt, wo die Jungtaubenvorflüge wieder anlaufen...welch riesige Verluste an Tauben da schon wieder überall zu sehen sind...so mir nix Dir nix in Kauf genommen werden...da sollte man sich doch wirklich mal so richtig hinterfragen...ob das ganze noch zu verantworten ist?
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  #17  
Alt 05.08.2019, 18:37
Berger Berger ist offline
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Zitat von Strasser_84 Beitrag anzeigen
Hallo Herr Berger,
das die die Jungtauben und selbstverständlich auch die Alttauben im Kabinenexpress getränkt werden müssen, steht doch völlig außer Frage. Dazu bedarf es keines Tierschutzgesetzes, sondern nur normales Züchterwissen. Wieso zu diesem Thema 14 Beiträge erforderlich sind um unter Anderem darüber zu befinden, ob das Immunsystem durch Tränken oder Nichttränken evtl. geschwächt oder gestärkt wird, verstehe wer will.


Zu Ihrem Hinweis auf das Tierschutzgesetz möchte ich Sie fragen, ob Sie mir den § nennen können, in dem etwas über das Tränken von Tauben oder anderen Tieren ausgeführt ist?


Über eine Antwort würde ich mich freuen.


Beste Grüße
Hallo,
Ich stimme ihnen zu, dass auch ich verwundert war ob der vielen Beiträge und Diskussion. Leider muss ich sie enttäuschen, dass ich den Paragraphen nicht aus dem Kopf sagen kann und mir dafür nicht die Zeit nehme den rauszusuchen.
Beste Grüße
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  #18  
Alt 07.08.2019, 18:34
Strasser_84 Strasser_84 ist offline
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[QUOTE=Berger;186977]Hallo,
Ich stimme ihnen zu, dass auch ich verwundert war ob der vielen Beiträge und Diskussion. Leider muss ich sie enttäuschen, dass ich den Paragraphen nicht aus dem Kopf sagen kann und mir dafür nicht die Zeit nehme den rauszusuchen.


Hallo Herr Berger,

da Sie nicht bereit sind den Beweis für Ihre Behauptung: Tränken ist gemäß Tierschutzgesetz vorgeschrieben, habe ich es für Sie nachgeschaut. Hat über die Suchfunktion meines Rechners ca. 5 min gedauert mit dem Ergebnis, das Ihre Aussage nicht zutrifft.
Es steht absolut nirgendwo etwas über das Tränken. Lediglich das Wort Tränkvorrichtungen kommt 1x vor. Zur Klarstellung: der Paragraph 2a nachstehend als Zitat.

Zitat aus dem Tierschutzgesetz, in der Fassung vom 17.12.2018
§2a
(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen
1.
hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere,
2.
an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen,

Wenn man wie Sie in Sachen Brieftauben so bekannt ist, hätte ich erwartet, dass sie vor der Verkündung Ihrer Thesen erst entsprechende Recherchen betreiben.
__________________
MfG
Strasser 84

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  #19  
Alt 07.08.2019, 20:42
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taubendidi taubendidi ist offline
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[QUOTE=Strasser_84;186985]
Zitat:
Zitat von Berger Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich stimme ihnen zu, dass auch ich verwundert war ob der vielen Beiträge und Diskussion. Leider muss ich sie enttäuschen, dass ich den Paragraphen nicht aus dem Kopf sagen kann und mir dafür nicht die Zeit nehme den rauszusuchen.


Hallo Herr Berger,

da Sie nicht bereit sind den Beweis für Ihre Behauptung: Tränken ist gemäß Tierschutzgesetz vorgeschrieben, habe ich es für Sie nachgeschaut. Hat über die Suchfunktion meines Rechners ca. 5 min gedauert mit dem Ergebnis, das Ihre Aussage nicht zutrifft.
Es steht absolut nirgendwo etwas über das Tränken. Lediglich das Wort Tränkvorrichtungen kommt 1x vor. Zur Klarstellung: der Paragraph 2a nachstehend als Zitat.

Zitat aus dem Tierschutzgesetz, in der Fassung vom 17.12.2018
§2a
(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen
1.
hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere,
2.
an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen,

Wenn man wie Sie in Sachen Brieftauben so bekannt ist, hätte ich erwartet, dass sie vor der Verkündung Ihrer Thesen erst entsprechende Recherchen betreiben.
Moin Sportfreund
Ich glaube du lehnst dich da etwas weit aus dem Fenster ! Obwohl ich wirklich null Ahnung von dem Tierschutzgesetz ,und von dem was da drin steht habe,bin ich mir ziemlich sicher das da etwas über die Wasserversorgung von Tieren drin steht ! Alles andere wäre vollkommen unverständlich und unlogisch ! Du solltet vielleicht noch etwas genauer nachsehen ......
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Friederike Kempner
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  #20  
Alt 07.08.2019, 21:24
Berger Berger ist offline
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[QUOTE=Strasser_84;186985]
Zitat:
Zitat von Berger Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich stimme ihnen zu, dass auch ich verwundert war ob der vielen Beiträge und Diskussion. Leider muss ich sie enttäuschen, dass ich den Paragraphen nicht aus dem Kopf sagen kann und mir dafür nicht die Zeit nehme den rauszusuchen.


Hallo Herr Berger,

da Sie nicht bereit sind den Beweis für Ihre Behauptung: Tränken ist gemäß Tierschutzgesetz vorgeschrieben, habe ich es für Sie nachgeschaut. Hat über die Suchfunktion meines Rechners ca. 5 min gedauert mit dem Ergebnis, das Ihre Aussage nicht zutrifft.
Es steht absolut nirgendwo etwas über das Tränken. Lediglich das Wort Tränkvorrichtungen kommt 1x vor. Zur Klarstellung: der Paragraph 2a nachstehend als Zitat.

Zitat aus dem Tierschutzgesetz, in der Fassung vom 17.12.2018
§2a
(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, die Anforderungen an die Haltung von Tieren nach § 2 näher zu bestimmen und dabei insbesondere Vorschriften zu erlassen über Anforderungen
1.
hinsichtlich der Bewegungsmöglichkeit oder der Gemeinschaftsbedürfnisse der Tiere,
2.
an Räume, Käfige, andere Behältnisse und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde-, Fütterungs- und Tränkvorrichtungen,

Wenn man wie Sie in Sachen Brieftauben so bekannt ist, hätte ich erwartet, dass sie vor der Verkündung Ihrer Thesen erst entsprechende Recherchen betreiben.



Hallo,

das TierSchG geht natürlich nicht auf jede einzelne Tierart mit all seinen Einzelheiten ein, weswegen man die Paragraphen, Leitlinien oder Auslegung insofern vorhanden hinzuziehen muss. Das ist bei Tauben oder Brieftauben weil weniger bedeutend als Nutztiere schwierig, weil wenig bis keine Daten vorhanden sind.



Aber im TierSchG heißt es schon im ersten Abschnitt unter §1 im zweiten Satz "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Wer meine Ausführungen zum Wasserbedarf von Tauben gelesen hat, kann leicht nachvollziehen, dass dem Gesetz entsprechend Tauben eine ausreichend häufige Wasseraufnahme ermöglicht werden muss.


Im §3 Absatz 1b heißt es "Es ist verboten, an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, .... anzuwenden," In diesem Zusammenhang muss man "das nicht Tränken" als Maßnahme welche Leiden erzeugt und die Leistungsfähigkeit negativ beeinflusst benennen und nicht zu Tränken ist somit verboten.



Ferner möchte ich auf die Anforderungen an die Durchführung von Wettflügen die unsere Organisation erstellt hat verweisen. Hier im Besonderen auf die Checkliste Teil 1 für die Flugleiter. Hier heißt es unter anderem "Wer füllt die Tränken vor dem Einsatzgeschäft und wer lässt das Wasser bei Einsatzschluss wieder ab?" und im Teil 2 heißt es erneut "Sind die Tränken zur Einsatzzeit gefüllt?" oder "Ist der/sind die Wassertank/s gefüllt und reicht die Tankfüllung aus, um die Tauben bei einer längeren Transportzeit nach 4,5 Stunden zusätzlich zu Tränken?" sowie "Bei einer Transportzeit von länger als 4,5 Stunden sollten die Tauben zwischendurch getränkt werden." Diese sind zwar für sich nicht rechtsverbindlich, sollten aber wie ich glaube aus Sicht des TierSchG eingehalten werden.



Ich hoffe die Ausführungen erfüllen nun Ihre Erwartungen.



Beste Grüße
Alfred Berger
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